Rosenhügel: Keine Freude mit den neuen Häusern

Rosenhügel: Keine Freude mit den neuen Häusern
Volksanwältin ortet Missstand, weil auf dem Rosenhügel das Ortsbild nicht überprüft wurde.

Das Gebiet um den Rosenhügel, genau zwischen dem 23. und dem 13. Bezirk in Wien, ist ein beschauliches. Hier stehen schmucke Einfamilienhäuser mit gepflegten Gärten.

Doch die Idylle in der Wernergasse ist getrübt, zumindest in den Augen einiger Anrainer. Denn dort wurden sechs Doppelhaushälften errichtet – modern, mit Tiefgarage, Erd-, Ober- und Dachgeschoß. Nur: Die zuständige Behörde, die MA 19, habe nicht geprüft, ob der moderne Wohnbau die einheitliche Gestaltung des Stadtbildes beeinträchtige. Das beanstandet die Volksanwaltschaft in ihrem heute erschienen Bericht an den Wiener Landtag.

Die MA 19 habe zwar eine Stellungnahme bezüglich der Sockelhöhen abgegeben, allerdings wurde im Bauverfahren kein Sachverständigengutachten bezüglich des Ortsbildes eingeholt. Mehrere Nachbarn haben bei der Volksanwaltschaft Beschwerde eingereicht, der Fall liegt außerdem beim Verwaltungsgerichtshof.

Widmung eingehalten

"Die Menschen haben kein Recht auf Aussicht auf eine grüne Wiese", sagt Volksanwältin Gertrude Brinek. Aber: "Die Nachbarn haben in der Ortsbildfrage keine Parteienstellung, also hat die Behörde eine umso größere Sorgfaltspflicht." Und diese habe die zuständige MA 19 nicht erfüllt. "Die Behörde unterließ es, im vereinfachten Baubewilligungsverfahren zu klären, ob das Äußere der Wohnhäuser die einheitliche Gestaltung und das gegebene Stadtbild stört", sagt Brinek.

Die MA 19 verweist auf die MA 37: "Wir geben bei Baubewillungsverfahren keine Gutachter in Auftrag." Von der MA37 heißt es, dass die Bauordnung "auf Punkt und Beistrich eingehalten wurde."

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