Prozess: 19-jähriger Autonarr verursachte schweren Unfall

Prozess: 19-jähriger Autonarr verursachte schweren Unfall
Er fuhr zickzack über die Tangente - bei bis zu 200 km/h. Zwei Menschen wurden verletzt. 18 Monate bedingte Haft.

Die Prioritäten im Leben des jungen Mannes, der am Montag im Landesgericht für Strafsachen in Wien Platz nehmen muss, sind klar: Nichts geht über seinen BMW. Sogar jetzt, da er gar keinen Führerschein mehr hat, geht nichts drüber.

"Wofür geben Sie Ihr Geld aus?", fragt ihn Richterin Daniela Zwangsleitner. "Für Autopolitur und so. Dass das Auto gut da steht", antwortet der junge Türke.

Dass ein fehlender Führerschein kein Hindernis für ihn ist, bewies der 20-Jährige im August des vergangenen Jahres. Weil er sich auf der Tangente von einer Zivilstreife geschnitten fühlte, drückte er aufs Gas, fuhr zickzack mit bis zu 200 km/h am Pannenstreifen. Bis es zum Unfall kam. Er touchierte einen Bus und weitere Fahrzeuge. Eines krachte in die Tunnelwand. Zwei Menschen wurden verletzt.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ihm die Polizei bereits den Schein abgenommen - weil er in Wien Rotlichter überfahren und ebenfalls der Polizei davongerast war.

Zur Nachschulung ging er nicht. "Ich hab's vergessen", meint er.

Anwalt Roland Friis ist bemüht, den jungen Mann als geläutert zu präsentieren: "Da gibt es nichts zu beschönigen. Aber er hatte Zeit zum Nachdenken, ist auch freiwillig zur Psychotherapie gegangen."

"Sie haben schon ein Problem mit dem Thema Auto", stellt die Richterin fest. "Ich tu meine meiste Zeit ins Auto investieren", antwortet der Angeklagte. 

Hohe Strafdrohung

Dass es "nur" bei Verletzten blieb, sei ein großes Glück, betont die Richterin. "Da hätte auch jemand tot sein können." Die Strafdrohung ist nicht ohne. Wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohen dem jungen Mann bis zu 10 Jahre Haft.

Doch das Schöffengericht zeigt sich gegenüber dem unbescholtenen Lehrling nicht so hart. Urteil: 18 Monate bedingte Haft; rechtskräftig.

Die Zukunftsprognose, die die Richterin wagt, verheißt dennoch nichts Gutes: "Wenn Sie den Führerschein wiederhaben, bin ich sicher, dass wir uns wieder sehen."

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