Prüfer kritisieren Finanzierung des Krankenhaus Nord
Die Kritik des Rechnungshofs am Krankenhaus Nord bringt nicht nur Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger in Erklärungsnot, sondern auch ihre für Finanzen zuständige Kollegin Renate Brauner. Die Prüfer kritisieren nicht nur die Abwicklung des Projekts selbst, sondern stellten – wie berichtet – auch Mängel in der Finanzierung fest, die zum Teil zu enormen Mehrkosten führten.
So fehlte laut Rohbericht zum Zeitpunkt des Programmstarts im Jahr 2006 ein Gesamtfinanzierungskonzept. Damit sei ein beträchtliches Risiko für die Kosten-, Finanz- und Liquiditätsplanung der Stadt entstanden. Der Beschluss zur Finanzierung über Zuschüsse der Stadt und ein Darlehen über die Europäische Investitionsbank (EIB) sei aus den vorgelegten Unterlagen nicht nachvollziehbar.
Das EIB-Darlehen belief sich auf 300 Millionen Euro. Die Prüfer kritisieren, dass es abgeschlossen wurde, ohne vorab schriftliche Vergleichsangebote einzuholen. Die Stadt habe zudem den Finanzierungsvertrag abgeschlossen, obwohl zentrale Inhalte zu den Konditionen fehlten.
Im Büro Brauner kann man diese Kritik nicht nachvollziehen. "Es wurden selbstverständlich Angebote eingeholt", sagt ein Sprecher. Etwa bei der Bundesfinanzierungsagentur oder privaten Instituten. "Die Finanzierung wurde sorgfältig geprüft."
Wie berichtet, nahm die Stadt auch einen Zinsmehraufwand von rund 30 Millionen Euro in Kauf, weil sie die Resttranche (225 Millionen Euro) des EIB-Darlehens im Dezember 2010 frühzeitig abrief. Dies erfolgte laut Brauner-Sprecher unter anderem aus Gründen der optimalen Gestaltung des Maastricht-Ergebnisses der Stadt. "Das Vorziehen ist nicht monetär bewertbar, hat aber eine Verbesserung der Bonität sichergestellt."
Zaun-Posse
Die Prüfer bemängeln aber auch enorm hohe Mehrkosten von 826.000 Euro, die durch einen schlichten Bauzaun-Auftrag entstanden. Gegen den Rat der Begleitenden Kontrolle ließ demnach der KAV diesen Posten von einem Rohbau-Auftragnehmer ausführen, obwohl er nicht im angebotenen Gesamtpreis enthalten war und damit auch nicht dem Wettbewerb unterlag. Das Gesamtangebot war damit zunächst vermeintlich billiger als jenes der Konkurrenten, letztlich betrugen die Mehrkosten aber mehr als das Dreifache des gesamten Angebotsvorsprungs.
Die Erklärung des KAV: "Für die Beauftragung des Bauzaunes gab es seitens des KAV keine Freigabe, das war eine vom KAV nicht autorisierte Handlung der Örtlichen Bauaufsicht", sagt eine Sprecherin. "Über Verfehlungen von Konsulenten wird der KAV generell immer versuchen, sich schadlos zu halten. Im konkreten Fall wurde der strittige Betrag einbehalten, der angemessene Wert der Leistung wird überprüft."
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