Rippenbruch eines "Lobaubleibt"-Aktivisten: Prozess am Donnerstag

 Rippenbruch eines "Lobaubleibt"-Aktivisten: Prozess am Donnerstag
Nach Räumung eines Protestcamps soll einem Aktivisten ein Beamter "ins Kreuz gesprungen" sein. Die Polizei bestreitet das.

Am Donnerstag wird am Verwaltungsgericht Wien die Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerde eines "LobauBleibt"-Aktivisten verhandelt, dem im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände eine Rippe gebrochen worden sein soll. Der Mann war am 19. Februar 2022 nach einer Räumung des Protestcamps in der Lobau zwecks Identitätsfeststellung ins PAZ gebracht worden, wo er sich "eingeigelt" haben soll, um die Beamten an der Anfertigung eines Fotos zu hindern.

Ein Polizist soll ihm daraufhin ein Knie in den Rücken gerammt haben - der Betroffene spricht davon, ihm sei "ins Kreuz gesprungen" worden. Das soll eine Fraktur der elften Rippe und eine Thoraxprellung zur Folge gehabt haben, was seitens der Polizei bestritten wird.

Gerichtsmedizinisches Gutachten

Der Rechtsvertreter des 50-Jährigen, der Wiener Anwalt Clemens Lahner, stützt sich allerdings auf ein gerichtsmedizinisches Gutachten, das seiner Ansicht nach die Darstellung seines Mandanten in zeitlicher Hinsicht und zum Geschehnisablauf untermauert.

Ein Strafverfahren gegen die Polizei wurde von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt - laut Lahner war nicht erweislich, welcher von drei in Frage kommenden Beamten den Kniestoß ausgeführt hatte. Neben der Maßnahmenbeschwerde bemängelt Lahner, dass die Gewaltanwendung seitens der Polizei überhaupt nicht dokumentiert wurde. Eine entsprechende Dokumentation sei dem gesamten Akt nicht zu entnehmen.

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