Prozess um Mädchenmord: 16-Jähriger zu 13 Jahren Haft verurteilt

Polizeiaufgebot während des Prozesses am Mittwoch.
Nach der Haft wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess gegen den 16-jährigen Burschen, der am 11. Mai 2018 im Ditteshof in Wien-Döbling die siebenjährige Hadish getötet haben soll, ist in der Nacht auf Donnerstag zu Ende gegangen. Robert K. wurde von den Geschworenen als zurechnungsfähig erkannt und wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde der Schüler in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verteidigerin Liane Hirschbrich erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Monika Gansterer gab vorerst keine Erklärung ab. Wird das Urteil bestätigt, muss Robert K. erst die 13 Jahre absitzen, ehe er dann in eine spezielle Anstalt eingewiesen wird.

Dem von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zuvor gestellten Antrag auf Beiziehung eines dritten psychiatrischen Sachverständigen wurde von den drei Berufsrichtern nicht Folge gegeben.

Staatsanwältin Monika Gansterer hielt ein " Obergutachten" für erforderlich, nachdem sich der vom Gericht bestellte Sachverständige Werner Gerstl und der von der Anklagebehörde nominierte Gutachter Peter Hofmann in einem entscheidenden Punkt widersprochen hatten. Hofmann hielt den Angeklagten für im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, Gerstl schloss das dagegen aus. Nach Ansicht von Gansterer, der sich Verteidigerin Liane Hirschbrich anschloss, hätte ein dritter Experte diese Unstimmigkeiten aufklären sollen.

Mordprozess: Streit um Zurechnungsfähigkeit

Streng bewacht

Für den Prozess wurde das Wiener Landesgericht zu einem Hochsicherheitsgebäude. Es gab Befürchtungen, dass man an Robert K. Rache nehmen will. Prozessbeobachter mussten durch zwei Sicherheitsschleusen, ihre Personalien wurden aufgenommen. Verfassungsschutz, die Spezialeinheit WEGA und Justizwache waren vor Ort.  Ein Beamter mit Polizeihund patrouillierte auf den Gängen.

Robert K.s Anwältin Hirschbrich kam sogar mit Bodyguard. Und auch Robert K. war besorgt. Gegen den 16-Jährigen gab es Morddrohungen. „Es wäre schade um mich“, sagte er.

Schusssichere Weste

Robert K.  kam mit  einer schusssicheren Weste zum Prozess.  Er wirkte apathisch, sah sich im Saal um. Hier saß auch die Mutter der kleinen Hadish. Jenes Mädchen, das  Robert K. von klein auf kannte, bevor er es am  11. Mai  mit einem Messer getötet haben soll. Hadish wäre gestern acht Jahre alt geworden.

Vor dem Verhandlungssaal im Landesgericht Wien begannen tschetschenische Männer  und Frauen unterdessen zu schubsen. Es waren zu wenig Sitzplätze in Saal vorhanden, nicht alle hatten Platz. Vor allem die Angehörigen von Hadish väterlicherseits begehrten Einlass.

Stimmen

Die Stimmen, die Robert K. angeblich angewiesen hatten, Hadish zu töten,  waren auch am Mittwoch da, erklärte er. „Sie  sagen mir heute, ich soll mich beruhigen. Es ist nicht so schlimm.“  Er bekannte sich schuldig, sprach von jenen Stimmen, die ihm angeblich befohlen hatten, die Siebenjährige zu töten. Erst würgte er das Mädchen, dann brachte er es in die Duschkabine und trennte ihr mit einem Messer fast den Hals ab. Schließlich reinigte er den blutigen Körper des Kindes, steckte ihn in zwei Säcke und entsorgte ihn in der Mülltonne.

"Er ist zurechnungsfähig, brandgefährlich und eine unguided missile"

Doch gibt es diese Stimmen überhaupt? Das war eine wesentliche Frage in dem Prozess. Dass Robert K. krank ist, steht außer Frage. „Er ist alles andere als unauffällig. Er ist schwer gestört“, sagte der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann. Aber dass er Stimmen höre, das nahm er ihm nicht ab: „Das hat er mir erst bei der dritten Begutachtung gesagt.“

Hofmanns Meinung nach ist Robert K. zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig gewesen.  Er konnte also Recht von Unrecht unterscheiden und selbst entscheiden, was er tut.  Und davon ist auch Zarema G., Hadishs Mutter, überzeugt: „Ich glaube ihm nicht.“  Psychologin  Dorothea Stella-Kaiser sagt: „Ich konnte keine akute Schizophrenie feststellen, nur eine Vorläufer-Phase.“

Letztlich folgten auch die Geschworenen Gutachter Hofmann und erkannten Robert K. zum Zeitpunkt der Tat als zurechnungsfähig an. In einem Punkt  waren sich alle einig: Robert K. ist brandgefährlich. Die Gefahr, dass er noch einmal töten könnte, ist hoch. Er wird daher auch nach der Haft nicht  freigelassen, sondern  kommt in den Maßnahmenvollzug.

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