Sieben Jahre Haft für mutmaßlichen Mafioso in Wien

Ein 57-Jähriger wurde wegen Raubes und Drogenhandels verurteilt. Der Prozess fand unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt.
Vienna Regional Court to decide on Austrian businessman Rene Benko's pre-trial detention

Am Dienstag ist ein 57-Jähriger mutmaßlicher Mafioso in Wien zu sieben Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat sprach ihn des schweren Raubes in zwei Fällen sowie des Drogenhandels schuldig. Der Tatzeitraum lag im Jahr 2020. Der Angeklagte hatte sich demnach daran beteiligt, Dealern Drogen zu entwenden. Der 57-Jährige sah darin keinen Raub, sondern einen „Betrug“. Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt.

So war der Gerichtssaal von Polizisten abgesperrt. Besucher der öffentlichen Verhandlung wurden durchsucht und mit Metalldetektoren abgetastet. Der Angeklagte wurde bereits in Frankreich und Belgien zu Haftstrafen in der Höhe von insgesamt 15 Jahren verurteilt. Im Februar dieses Jahres wurde er in Wien im Zweifel freigesprochen. 

Ihm war damals vorgeworfen worden, an einer Entführung des Kavač-Clans mitgewirkt zu haben. Das konnte ihm aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. „Wir gehen davon aus, dass Sie zu der Partie gehören“, stellte der Richter im Februar fest.

Richter: „Unglaubwürdig“

Auf ein belgisches Urteil aus dem Jahr 2023 wurde heute Bedacht genommen. Auch die abgesessene U-Haft seit dem Juli 2025 wird an die nun über ihn verhängte Haftstrafe angerechnet. Die Schilderungen des Angeklagten, nach denen die Raube eigentlich ein Betrug waren, hielt der Vorsitzende Richter für „unglaubwürdig“. Das gehe aus der Vielzahl an Chats hervor, die dem Gericht vorlagen.

Der Verurteilte verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Vor der Urteilsverkündung erklärte der Mann: „Ich bin weder Mitglied eines Clans, noch einer kriminellen Gruppe.“ Er habe alleine gehandelt. „Es tut mir leid“, schloss er. 

Der Staatsanwalt hielt fest: „Er war ned der Straßenverkäufer.“ So seien beispielsweise ganze Lkw-Lieferungen mit Drogen aus Spanien nach Wien gekommen und dort in einem „Bunker“ verwahrt worden. Der Angeklagte habe sich dabei auf der „mittleren Verteilungsebene“ befunden.

Bereits verurteilte Männer als Zeugen

Bereits verurteilte Bekannte des Angeklagten wurden heute als Zeugen per Video aus den Justizanstalten Simmering und Stein zugeschaltet. Große Erkenntnisse brachten deren Befragungen für Richter und Staatsanwalt allerdings nicht. Ein 41-jähriger Kroate stützte die Verteidigungslinie des Angeklagten: „So wie ich das weiß, war das kein Raub, sondern ein Betrug.“ Im Juli 2020 soll der Angeklagte einem Drogenkurier drei Kilo Kokain entwendet haben. „Genommen, aber nicht bezahlt“, umschrieb der Zeuge den Sachverhalt.
Durch zahlreiche Chatverläufe ließ sich das Geschehen teilweise rekonstruieren. 

Einmal bat der Angeklagte einen weiteren Mann eindringlich um eine Waffe: „Ich habe eine Arbeit, für die ich eine Pistole brauche“, schrieb er. Die Pistole soll „unbedingt“ über ein größeres Kaliber als 6,35 mm verfügen, betonte er mehrmals. „Mit einem größeren Kaliber bringen Sie jemanden um, warum brauchen Sie so eine Waffe, um Gottes willen?“, wollte der Staatsanwalt wissen. „Ich musste nicht mal meinen seligen Eltern Rechenschaft ablegen“, kommentierte der Angeklagte und beließ es bei dieser Antwort.

Angeklagter fürchtete um Leben seiner Familie

Auch über die beiden Kokainentwendungen im Juli 2020 chattete der Mann. Demnach war er nur als Aufpasser dabei, ein „Bursche“ habe ihm den „Betrug“ vorgeschlagen. Der betroffene Drogenkurier sei „leicht übers Kreuz zu legen“, habe jener Unbekannte zu ihm gesagt. In einer Nachricht schrieb der Angeklagte damals: „Ich war maskiert und bewaffnet, musste aber nicht einschreiten“ und weiter: „Geld ist für mich das Wichtigste.“ Heute sagte er dazu: „Das war am helllichten Tag an einer Bim-Haltestelle. Wie hätte ich da maskiert sein sollen?“ Zudem sei er 50 Meter von dem Geschehen entfernt gewesen. Den Namen jenes und weiterer möglicher Komplizen wollte er nicht nennen, „weil die Gesundheit und das Leben meiner Familie sonst bedroht ist“.

Der Schöffensenat ging aufgrund dieser Chats davon aus, dass bei beiden Tathandlungen eine Waffe im Spiel war. Die Aussage, nach der der Angeklagte die Waffe gebraucht habe, um „bei einer Hochzeit in die Luft zu schießen“, wertete der Richter als Schutzbehauptung.

Angeklagter gestand Suchtgifthandel

Geständig hatte sich der Angeklagte beim vorgeworfenen Drogenhandel gezeigt. Demnach hat er anderen vor allem Cannabis, aber auch Kokain und Heroin zum Verkauf überlassen. Die vorgeworfene Menge an gehandelten Drogen, die ebenfalls aus den Chats hervorgeht, kam ihm allerdings etwas zu hoch vor. „Es sieht so aus, als ob ich ganz Österreich beliefert hätte!“, erklärte er und stellte in Frage, wer die Abnehmer gewesen sein sollen: „Etwa Außerirdische?“

Vom Vorwurf der unrechtmäßigen Bereicherung durch Täuschung, also des Betrugs, wurde der Mann wiederum freigesprochen. Dieser Anklagepunkt reichte ins Jahr 2017 zurück. Ihm war zur Last gelegt worden, damals versucht zu haben, verschiedene Käsesorten, Aftershave und Shampoo bei Billa zu entwenden.

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