Swift-Terrror-Prozess: Zwei Angeklagte ab heute vor Gericht
Zusammenfassung
- Prozessbeginn gegen zwei junge Männer in Wiener Neustadt wegen mutmaßlich verhinderten Terror-Anschlags auf Taylor-Swift-Konzert.
- Anklage wirft den Angeklagten und einem in Saudi-Arabien inhaftierten Dritten vor, eine IS-Terrorzelle gebildet und einen Anschlag in Mekka geplant bzw. unterstützt zu haben.
- Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, während der mutmaßliche Haupttäter nach Messerangriff in Mekka in Saudi-Arabien in Haft sitzt.
Am Dienstag startet am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um einen mutmaßlich verhinderten Terror-Anschlag auf das Taylor-Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion. Dabei geht es nicht nur um den am 7. August 2024 – zwei Tage vor dem Konzerttermin – festgenommenen Beran A. Der Staatsanwalt will beweisen, dass mit dem Mitangeklagten Arda K. und dem in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. hierzulande eine radikale und anschlagsbereite IS-Terror-Zelle existiert hat.
Anschlag in Mekka
In Umsetzung dessen begaben sie sich im März 2024 nach Istanbul, Dubai und Mekka, wobei sie der Staatsanwaltschaft zufolge jeweils Polizisten bzw. Sicherheitsleute töten wollten. Während Beran A. und Arda K. unverrichteter Dinge wieder aus Dubai bzw. Istanbul zurückkehrten, hatte Hasan E. am 11. März 2024 in Mekka vor der Al-Haram-Moschee einem Sicherheitsbeamten in den Hals gestochen. Als ihn weitere Sicherheitskräfte überwältigten, stach und hieb er mit dem Messer noch auf diese ein und verletzte vier weitere Personen. Der 21-Jährige wurde festgenommen. Seither sitzt er in Saudi-Arabien in Haft.
Kennengelernt hatten sich die drei späteren IS-ler bereits 2020. Sie waren damals 15 und besuchten dieselbe Handelsakademie in Wien-Favoriten. Die Anklage, die ab Dienstag mehrtägig verhandelt wird, wirft Beran A. und Arda K. auch vor, Hasan E. in seinen terroristischen Absichten bestärkt und jeweils einen psychischen Tatbeitrag zum versuchten Mord in Mekka geleistet zu haben. Dazu werden sich beide „nicht schuldig“ bekennen, teilten die Rechtsbeistände der beiden, Anna Mair und David Jodlbauer, mit.
Die Anklage geht davon aus, dass die drei Anhänger der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) waren und im Herbst 2023 übereingekommen waren, sich nicht bloß als Propagandisten für den IS zu betätigen. Sie wollten aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden mit einem Anschlag den Zielen des IS – dem Kampf gegen sogenannte "Kuffar" (Ungläubige, Anm.) – entsprechen.
Der KURIER berichtet live vom Prozessauftakt.
Prozess um mutmaßlichen Anschlagsplan auf Taylor-Swift-Konzerte in Wien
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"Es war ein Inside-Job von uns allen dreien"
Über den nun funktionierenden TV-Schirm im Saal zeigt der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer auch Nachrichten von Hasan E., in denen er gegenüber einem hochrangigen IS-Mitglied seine Anschlagspläne offenbart. E. hat im Jahr 2024 dann in Mekka einen Sicherheitsbeamten der Heiligen Moschee mit einem Messer attackiert und schwer verletzt.
Auch an das 30-minütige Bekennervideo, das Beran A. aufgenommen hat, erinnert der Staatsanwalt. "Es war ein Inside-Job von uns allen dreien...", heißt es darin unter anderem.
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1. Tatvorwurf: "Drei Terroranschläge"
Der erste Vorwurf der Staatsanwaltschaft richtet sich an beide Angeklagte: Vermeintlich versuchte Terror-Anschläge in Dubai, Mekka und Istanbul. Ebenso das "Reisen für Terror-Anschläge". Auch "Aufruf zum Jihad via Mobiltelefon" sowie "versuchter Mord und schwere Körperverletzung" verliest die Anklage.
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Zweiter Anlauf
Der Bildschirm ist tatsächlich aktiviert, die beiden Angeklagten werden wieder von der Justizwache hereingeführt. Das Verfahren wird nun fortgesetzt, der Staatsanwalt ist am Wort: "Das war der Vorführeffekt, nun sollte alles klappen." Er beginnt, die Anklage zu verlesen, zum Anfang holt er zur Erklärung über die Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) aus. -
Lesestoff für die Wartezeit
Falls Sie mehr Hintergründe zum Thema lesen möchten: Warum es fast immer junge Männer oder Buben sind, die Terror-Anschläge verüben – und wo auch ein Social-Media-Verbot beim Kampf gegen Online-Radikalisierung an seine Grenzen stößt:
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Spontane Pause
Die Technik ist zu herausfordernd, der Bildschirm im Saal lässt sich noch immer nicht anschalten. Der Richterin wird es zu bunt: "Halbe Stunde Pause!" heißt es daher - die beiden Angeklagten werden wieder aus dem Saal geführt.
Es heißt weiter Abwarten.
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Ausgeglichene "Kräfteverhältnisse" herrschen auf der Bank hinter den Angeklagten. Denn neben den beiden Verteidigern sitzen diesmal auch zwei Vertreter der Staatsanwaltschaft - ungewöhnlich in Strafverfahren, in denen üblicherweise nur ein Staatsanwalt die Anklage vertritt.
Sie alle müssen sich noch gedulden, weil an technischen Problemen mit dem Bildschirm im Saal gearbeitet wird.
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Während Arda K. bislang die ganze Zeit zu Boden blickt, sieht sich Beran A. interessiert im Saal um, manchmal huscht ein kurzes Lächeln über sein Gesicht.
In der Zwischenzeit versucht das Gericht, den Bildschirm im Saal zum Laufen zu bringen. Die Technik will noch nicht so ganz.
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Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, gibt Beran A. (21) zu Beginn des Prozesses an, derzeit kein Einkommen zu haben. Hatte er in seinen Einvernahmen zuvor noch rund 18.000 Euro Vermögen angegeben, so meint er jetzt auf Rückfrage der Vorsitzenden: "Das war einmal. Jetzt nicht mehr. Es sind vielleicht noch 500 oder 600."
Arda K. (21), slowakischer Staatsbürger und Schüler, verfügt ebenfalls über kein Einkommen. Beide Angeklagten sind bislang nicht vorbestraft.
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"Keine Fotos mehr"
Beamte der Justizwache führen die beiden Angeklagten herein. Sie halten sich Mappen vor die Gesichter, um dem Blitzlichtgewitter vor dem Saal zu entgehen.
Kollege Jedlicka hat die beiden vor die Kamera bekommen. Die Richterin ermahnt die Fotografen, die noch in den Saal drängen wollen: "Keine Fotos mehr, ich meine es ernst!"
© Stefan Jedlicka / KURIER -
Jetzt aber
Wir starten fast pünktlich. Die Richterin ist da, alle im Saal erheben sich. Gespanntes Warten auf die beiden Angeklagten.
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Welches Strafmaß droht?
Die Anklage wirft Beran A. und Arda K. vor, Hasan E. in seinen terroristischen Absichten bestärkt und jeweils einen psychischen Tatbeitrag zum versuchten Mord in Mekka geleistet zu haben.
Dazu werden sich beide „nicht schuldig“ bekennen, teilten die Rechtsbeistände der beiden, Anna Mair und David Jodlbauer, mit.
Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen ihnen – unter Berücksichtigung des noch nicht vollendeten 21. Lebensjahrs zu den Tatzeitpunkten – nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bis zu 20 Jahre Haft.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Damals erst 19 Jahre alt
In die Verhandlung gegen Beran A. (21), der laut Anklage das Attentat am 9. August 2024 verüben wollte, geht der ebenfalls 21-jährige Arda K. Er soll gemeinsam mit Beran A. Teil einer IS-Terror-Zelle gewesen sein.
Beide Angeklagte waren zu dem damaligen Zeitpunkt erst 19 Jahre alt.
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Während wir auf die Angeklagten warten ...
... hier nochmals ein Rückblick für Sie: Worum geht es?
Zwei junge Männer stehen heute vor Gericht: Beran A. und Arda K.Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage wegen der Verbrechen der terroristischen Straftaten, des Verbrechens der kriminellen Organisation und anderer Delikte erhoben.
Was das konkret bedeutet? Beide Verdächtige sollen Teil einer IS-Terrorzelle gewesen sein und einen Anschlag auf eines der Taylor-Swift-Konzerte in Wien 2024 geplant haben. Alle drei Konzerttermine im Happel-Stadion wurden daraufhin - zur großen Trauer von rund 200.000 Swifties - ersatzlos abgesagt.
Wie es der Fan-Community heute damit geht, können Sie hier nachlesen:
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Wiener Neustadt ist heute the place to be
Normalerweise wuselt es nicht so in Wiener Neustadt, heute ist hier aber einiges los. Der Prozess findet unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Ein Großaufgebot der Polizei und des Verfassungsschutzes ist dafür abgestellt worden. Zahlreiche Medienvertreter:innen aus dem In- und Ausland haben sich für den heutigen Prozessauftakt akkreditiert.
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In der Zwischenzeit vorm Gericht ...
Kollege Stefan Jedlicka ist noch nicht im Saal. Er berichtet von draußen:
"Die Polizei fährt durch den Stadtpark neben dem Gericht und kontrolliert.Im Gericht gibt es schon aufgeregte Diskussionen zwischen Vertretern von TV-Teams und dem Pressesprecher, warum Filmaufnahmen im Haus nicht erlaubt sind."
Zumindest Tickern dürfen wir.
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In Kürze geht es los
Wir begrüßen Sie aus dem Schwurgerichtssaal im Landesgericht Wiener Neustadt. Nach strengen Ausweiskontrollen durften die Medien nun in den Saal. Die Steckdosen-Situation ist nicht existent, wie werden aber - Powerbanks sei Dank - trotzdem den ganzen Prozesstag für Sie berichten.
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Guten Morgen aus Wiener Neustadt
Wir berichten heute live von dem Terrorprozess in Wiener Neustadt. Von Swifties ist noch keine Spur, der Medienandrang ist aber bereits enorm. In Kürze melden sich Amina Beganovic und Stefan Jedlicka aus dem Schwurgerichtssaal. Bis dahin haben wir folgende Leseempfehlung für den Swift-Prozess.
© Amina Beganovic
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