Der „Kannibale“ mit dem Peilsender: Prozess um Escort-Kunden

Zwei Personen stehen in einem Flur vor einer Tür mit der Aufschrift „Verhandlungssaal“.
Stalking, gefährliche Drohung, versuchter Hausfriedensbruch und ein Angeklagter, der „alles wieder genauso machen würde“.

„Das ist eine selten depperte Idee, anders kann ich das nicht in Worte fassen“, wird Richterin Claudia Zöllner an diesem Dienstagvormittag im Wiener Landesgericht deutlich. Thema war da gerade ein Vorfall im vergangenen Oktober: Der Angeklagte ließ einen Schlüsseldienst kommen, um sich Zutritt zur Wohnung einer jungen Rumänin zu verschaffen.

Dieser Episode war eine mehrjährige Geschäftsbeziehung vorausgegangen. 2019 hatte der 43-jährige Niederösterreicher die 29-Jährige über ihre Escort-Agentur kennengelernt und ihre Dienste gebucht. Im Jahr 2022 hatte der Angeklagte, wie er angibt, Gefühle für die Frau entwickelt. 2025 sei es dann „so richtig losgegangen“ mit regelmäßigen Treffen und Kommunikation.

Beziehungsweise, wie in der Anklageschrift festgehalten ist, mit einer „widerrechtlich beharrlichen Verfolgung“ zwischen März und Mitte Oktober 2025 durch zahlreiche Nachrichten über Whatsapp, eMails und die Agentur der Frau.

„Vernachlässigt gefühlt“

Darüber hinaus schickte der Mann im März 2025 mehrere Drohungen – direkt an das Opfer und an ihre Agentur. Darunter: „If she not loves me I will kill her with a chainsaw and eat her heart. I am a cannbal (sic!)“ oder „I am a Psychopath (sic!).“ Der Grund für diese Entgleisungen? „Sie hat mir ein paar Tage nicht geantwortet“, erklärt der 43-Jährige.

„Und wenn Sie beim Billa länger an der Kassa warten müssen, drohen Sie dann auch so?“, will die zunehmend entnervte Richterin von dem Angeklagten wissen, der ihr immer wieder ins Wort fällt. „Ich habe mich halt vernachlässigt und gekränkt gefühlt.“ Die drastischen und anschaulichen Formulierungen seiner Drohungen erklärt der Mann mit seiner Liebe zu Horrorfilmen. „Die Drohungen waren überhaupt nicht ernst gemeint.“

Tatsächlich hat die junge Frau die Drohungen des Mannes zunächst nicht ernst genommen, wie sie als Zeugin vor Gericht angibt. „Ich habe mich dabei nicht gut gefühlt, aber ich habe nicht gedacht, dass er so weit gehen wird“, gibt sie über ihre Dolmetscherin zu verstehen. Eigentlich habe sie ihn aber schon seit längerer Zeit nicht mehr sehen wollen.

Peilsender im Polster

Nach diesen Drohungen kam es dennoch zu weiteren Treffen zwischen den beiden: „Ich stand unter psychischem Druck“, erklärt die Frau. Sie habe dem Angeklagten mehrfach erklärt, dass er nur ein Kunde für sie sei und sie darüber hinaus nichts von ihm wolle. Es sei alles ganz anders gewesen, beteuert der Angeklagte. „Frauen zu verstehen, ist schwierig.“

Im Oktober 2025 kam es dann zur weiteren Eskalation im Verhalten des Mannes. Nachdem die Frau ihm auf sein Nachfragen hin ihre Adresse nicht preisgeben wollte, beschenkte er sie mit einem Polster. Darin eingenäht: ein GPS-Sender. Den fand sie aber noch rechtzeitig und entfernte ihn.

Kein Problem für den Angeklagten – er ließ sich ihre Wohnadresse im zentralen Melderegister ausheben. „Ich habe gedacht, sie freut sich“, sagt er. Die Idee mit dem präparierten Polster findet er selbst „ein bisschen kreativ“. – „Nein, das ist nicht kreativ, das ist ang’haut“, so die Richterin. – „Es war nur eine Art Spiel, als würde ich sie in Pretty-Woman-Manier erobern“, so der 43-Jährige.

Einstweilige Verfügung

Für das Opfer nahm das Verhalten des Mannes zunehmend bedrohliche Züge an. In den ersten drei Oktoberwochen sei er achtmal vor ihrer Wohnungstür gestanden und habe lange geklopft. Am 14. Oktober ließ er dann den Schlüsseldienst kommen, der die Türe aufzubohren versuchte. „Mir hat ja keiner aufgemacht“, sagt der Niederösterreicher.

Nur durch das laute Schreien der Frau in der Wohnung konnte dieser Versuch vereitelt werden. „Verstehen Sie, dass das nicht in Ordnung ist?“, will die Richterin wissen. Er sehe das nicht „als so schweres Verbrechen“, sagt der Mann. „Ich würd’ es genauso wieder machen – außer die Drohungen.“ Die einstweilige Verfügung, die die Frau nach diesen Vorfällen gegen den Angeklagten erwirkte, ignorierte er weitgehend.

Er schickte ihr noch weitere Nachrichten und dann auch einen Brief an ihren Privatbeteiligtenvertreter. Darin festgehalten: eine Entschuldigung, weitere Liebesbekundungen und der Wunsch nach einem weiteren Treffen. „Können Sie den Willen von Frauen akzeptieren? Sie akzeptieren ja nicht einmal eine einstweilige Verfügung“, will die Richterin wissen.

Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Drohung und versuchten Hausfriedensbruchs zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Vom angeklagten Stalking wurde er freigesprochen, da die 29-Jährige nicht mehr sagen konnte, wann und wie oft sie von dem Mann kontaktiert worden war. „Sie haben sie wahrscheinlich ordentlich genervt, aber ich konnte das nicht verifizieren“, sagte die Richterin. „Entweder Sie nehmen das jetzt ernst, oder Sie gehen ins Gefängnis.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.