Bandenkriegsprozess: Schuldspruch für 25-jährigen Hauptangeklagten
Vor dem Saal 401 am Wiener Landesgericht warten zahlreiche Justizwachebeamte und Zeugen. Es ist dasselbe Bild wie an den bisherigen Verhandlungstagen rund um den gewalttätigen Angriff am Bahnhof Meidling, bei dem am 7. Juli 2025 vier afghanischstämmige Männer teils schwer verletzt wurden. Der Gewalteskalation war ein mehrmonatiger Bandenkrieg zwischen Tschetschenen und Syrern vorausgegangen.
Der Hauptangeklagte Abu Bakar D., der auf Social Media als Repräsentant der tschetschenischen Community auftrat und Anstifter des Meidlinger Angriffs gewesen sein soll, wirkt an diesem Morgen deutlich ruhiger als beim letzten Prozesstag. Da musste er nach einem lautstarken Wutausbruch noch aus dem Saal geführt werden, nachdem er von zwei bereits rechtskräftig verurteilten Mittätern schwer belastet wurde. Am Mittwoch, dem letzten Verhandlungstag hat er das letzte Wort - und entschuldigt sich: "Es tut mir leid, dass ich da so ausgerastet bin und herumgeschrien habe. Mir ging es überhaupt nicht gut, ich hatte starke Schmerzen."
"Noch nie gesehen"
Zuvor waren noch fünf Zeugen, allesamt bereits rechtskräftig verurteilte Mitangeklagte, angehört worden. Sie alle wollen den Hauptangeklagten weder gesehen noch als Anführer des Angriffs wahrgenommen haben. Einer gibt sogar an, er habe ihn "an beiden Tagen", weder bei der "Konferenz" in Floridsdorf, zu der der Hauptangeklagte via Instagram geladen hatte, noch bei der Gewalteskalation in Meidling gesehen. Beides fand jedoch am selben Tag statt. "Dass er ein Anführer war, davon weiß ich ehrlich gesagt nichts, ich habe ihn noch nie gesehen und kenne ihn nicht", sagt ein anderer.
Staatsanwalt: Keine Zweifel an Schuld
Der Staatswanwalt ist in seinem Abschlussplädoyer überzeugt von Abu Bakar D.s Schuld. Die Chats und Überwachungsbilder ließen keinen Zweifel: Er sei der Anführer und Organisator gewesen. "Er sagt, er habe versucht, vor Ort alle von der Tat abzuhalten, im Video sieht man das Gegenteil: Er holt die Leute ab und bringt sie zum Treffpunkt, man sieht ihn vorausgehen, 25 Leute hinter ihm, darunter viele der bereits rechtskräftig Verurteilten", so der Staatsanwalt. "Als Anführer hätte er nicht einmal anwesend sein müssen, aber er war es."
Die beiden Mitangeklagten, die Abubakar D. belastet hätten, seien bis zuletzt nicht umgefallen und waren sehr glaubwürdig gewesen. Der einzige Milderungsgrund, den der Staatsanwalt dem Hauptangeklagten zugestand: "Es ist teilweise - Gottseidank - beim Versuch geblieben." Erschwerdend sei die einschlägige Vorstrafenbelastung, und seine Rolle als Anstifter der gemeinschaftlichen Gewalt zu werten. "Er ist massiv zu bestrafen."
"Sehr fragwürdiges Verfahren"
Dem hält die Verteidigerin "ein großes Fragezeichen entgegen": "Was ist mit den anderen zwanzig? Die haben ihn nicht als Anführer wahrgenommen." Zudem sei für den Tatbestand der schweren gemeinschaftlichen Gewalt eine Mindestzahl von 30 aktiv beteiligten Personen Voraussetzung - eine Zahl, die in der Höhe im Verfahrensverlauf nicht verifiziert werden konnte. Auch die Tatsache, dass in Meidling Afghanen zu Opfern wurden und keine Syrer, werfe Fragen auf. Sie ersucht um Freispruch.
Es sei ein "sehr, sehr fragwürdiges Verfahren" gewesen, so der Hauptangeklagte gewohnt selbstsicher in seinem letzten Wort. "Vieles stimmt hier nicht. Ich weiß, dass ich dort nicht gekämpft habe. Ich weiß, dass ich niemanden dazu bestimmt habe." Außerdem: "Das würde ganz anders ausschauen, wenn ich eine Schlägerei organisieren würde."
Die Urteile für ihn und einen weiteren Mitangeklagten stehen nach etwa 45 Minuten fest: 30 Monate auf Bewährung für den bisher unbescholtenen Mitangeklagten, der kurz vor der Lehrabschlussprüfung zum Schlosser steht. Für Abu Bakar D. gibt es sechs Jahre Haft. „Seine Schuld konnte zweifelsfrei festgestellt werden“, so die Richterin. Er war in einem separaten Verfahren Ende September 2025 wegen Anstiftung zum schweren Raub und Geldwäsche bereits nicht rechtskräftig zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, darum wurde die Entscheidung vom Mittwoch nicht als Zusatzstrafe ausgesprochen. Der 25-Jährige nimmt das Urteil regungslos zur Kenntnis, von Zeit zu Zeit schüttelt er ungläubig den Kopf. Er meldete volle Berufung an. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
"Schutzbehauptung"
Die Angaben der Zeugen, die den Hauptangeklagten vor Ort nie gesehen haben wollen, ordnet die Richterin als mögliche Schutzbehauptung ein. "Ich habe den Eindruck, dass sie sich aus Furcht nicht erinnern wollten." Zu den bisher bekannten und verurteilten Tätern müsse man nach Auswertung der Bilder und Aussagen der Opfer und Zeugen noch zehn weitere, bislang unbekannte Täter hinzurechnen - somit käme man auf die erforderliche Zahl, um den Tatbestand der schweren gemeinschaftlichen Gewalt zu erfüllen, so die Richterin. "Diese Art von Selbstjustiz hat hier in Österreich nichts zu suchen, zudem hat es hier die Falschen erwischt."