Betrugsprozess um "Alt-Wien"-Kindergärten startet am 4. Oktober
Bereits am kommenden Mittwoch beginnt im Wiener Landesgericht der Prozess um den mutmaßlichen Förder-Betrug im Zusammenhang mit den "Alt-Wien"-Kindergärten.
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Dem ehemaligen Betreiber wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schwerer Betrug, Untreue und betrügerische Krida mit einem Schaden von 36 Millionen Euro angekreidet, fünf frühere Mitarbeiter des Mannes wurden wegen Beitragstäterschaft mitangeklagt. Dem Grauen Haus steht ein Mammut-Verfahren bevor.
Vorerst sind bis zum 24. Oktober vier Verhandlungstage anberaumt - diese dienen allerdings ausschließlich dem Vortrag der Anklage, den Repliken der Verteidiger und den Einvernahmen der sechs Angeklagten. Zeugen und Zeuginnen sind vorerst noch keine geladen, erläuterte Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral am Donnerstag auf APA-Anfrage.
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Das weitere Prozessprogramm wird die vorsitzende Richterin wohl erst nach Abschluss der Beschuldigteneinvernahmen festlegen, Urteile scheinen damit frühestens gegen Jahresende möglich.
Dem Hauptangeklagten, der laut WKStA von den Subventionen der Stadt Wien - der Verein hatte seit 2009 eine Vollförderung bezogen -16 Millionen für private Zwecke verwendet haben soll, drohen im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs bis zu zehn Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung, der Hauptangeklagte hat bisher sämtliche wider ihn erhobenen Vorwürfe bestritten.
Konkurs: Standorte wurden geschlossen
Der Mann hatte seinen Verein "Alt-Wien - MUKU - Arbeitsgemeinschaft für multikulturelle Kindergartenpädagogik" im Jahr 1966 gegründet. Bis zu 2.300 Wiener Kinder wurden jährlich in den Einrichtungen des Vereins betreut, zuletzt in neun Horten und 32 Kindergärten, ehe die Stadt Wien im Sommer 2016 nach Bekanntwerden finanzieller Unregelmäßigkeiten einen Förderstopp verhängte. Daraufhin musste der Verein Konkurs anmelden und seine Standorte schließen.
Folgt man der Anklage, dürfte der Hauptangeklagte die seinem Verein gewährten Förder-Millionen als eine Art Selbstbedienungsladen verstanden haben. Mindestens 3,5 Mio. verwendete er demnach für den Ankauf von Immobilien für seine vier Kinder.
Gelder flossen in Ballett-und Reitschule
Vereinsmittel sollen in weiterer Folge in die Ballettschule einer Tochter und die Reitschule eines Sohnes geflossen sein, auch die Instandsetzung eines in Familienbesitz befindlichen Parkschlössls in Bad Aussee wurde laut Anklage mit Fördergeldern bestritten.
Der Hauptangeklagte habe "unzählige private Ausgaben in den Verein gepackt, von Verkehrsstrafen über Rechnungen für private Küchen und Urlaube auf Kreuzfahrtschiffen bis hin zu Pelzmänteln und Opernbesuchen", fasste die WKStA die Beweisergebnisse zusammen.
Den fünf Mitangeklagten kreidet die Anklagebehörde Beihilfe zur Untreue bzw. Geldwäscherei an. Eine ehemalige Mitarbeiterin des Betreibers soll Scheinrechnungen in der Höhe von rund 174.000 Euro ausgestellt haben. Die Geldwäscherei bezieht sich auf dolose Mittel-Entnahmen aus dem Verein für den Liegenschaftserwerb und Renovierungen, bei der vier Personen ihre Hände mit im Spiel gehabt haben sollen.
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