Frau in Wien vergewaltigt, eingesperrt und zur Prostitution gezwungen

Tagelang soll der 43-jährige Angeklagte eine Frau in eine Wohnung eingesperrt haben. Schließlich sprang sie aus dem Fenster, um sich zu retten.
Ein Mann in Handschellen wird von zwei Polizisten durch einen Gerichtsflur geführt.

In Handfesseln wird der gebürtige Rumäne am Dienstag in den Verhandlungssaal des Landesgerichts gebracht. Er blickt unbeirrt in die Kamera, wendet den Blick nicht ab. 

Die Liste an Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhob, ist lang: Es geht um grenzüberschreitenden Prostitutionshandel, Zuhälterei, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Nötigung, Sachbeschädigung und unterlassene Hilfeleistung. Der 43-Jährige wurde nach dreistündiger Verhandlung zu 7,5 Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Mit falschem Job nach Österreich gelockt

Der Beschuldigte soll im September 2025 eine junge Frau aus Rumänien unter falschen Versprechungen nach Wien gelockt und dort schwer misshandelt, ausgebeutet und festgehalten haben. Am 12. September soll der 43-Jährige mit der Frau nach Wien gefahren sein und sie in eine Wohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus gebracht haben. 

„Aus der Wohnung konnte sie nicht heraus. Sie hat sich dann einen Transporter zurück nach Rumänien organisiert, woraufhin er vollkommen ausgerastet ist“, sagte die Staatsanwältin. Er habe das Handy der Frau auf den Boden geworfen und gemeint,  wenn sie seine Regeln nicht akzeptiere, dann werde ihr dasselbe passieren wie dem zerstörten Handy. 

"Wird niemand mitbekommen, wenn du hier stirbst"

Der Angeklagte habe zudem angekündigt, das Opfer zu schlagen, ihr Gesicht zu entstellen oder intime Fotos zu veröffentlichen, sollte sie sich widersetzen. Laut Anklage soll der 43-Jährige der Rumänin auch  gedroht haben, sie umzubringen – „Es werde sowieso keiner mitbekommen, wenn sie hier sterben würde“, schilderte das Opfer seine Aussagen in der Einvernahme, die vor Gericht abgespielt wurde. 

"Muss testen, wie gut du das machst"

In der Wohnung soll es auch zu mehrfachen Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen durch den Angeklagten gekommen sein. "Ich muss testen, wie gut du das machst, du sollst es ja dann mit den Kunden machen", soll der 43-Jährige laut Angaben des Opfers gesagt haben. 

Er habe ihr zudem auch vorgeschrieben, wie sie ihrer "Tätigkeit" nachzugehen habe, und ihr sämtliche Einnahmen abgenommen. Dafür soll er sie in ein Hotelzimmer gebracht und die Freier über eine Website organisiert haben. "Ich hatte immer ungeschützten Geschlechtsverkehr mit den Männern. Einmal hat er mir eine Pille danach gekauft", schilderte das Opfer. 

Freiheitsentzug und sexuelle Übergriffe

Neun Tage lang dauerte das Martyrium der jungen Frau. Am 23. September eskalierte die Situation dann: Die Frau sprang laut Anklage aus dem Fenster der Wohnung. Obwohl der Beschuldigte Zeuge des Vorfalls gewesen sein soll, habe er keine Hilfe geleistet. Stattdessen ließ er die schwer verletzte Frau vor dem Gebäude zurück und nahm ihr Mobiltelefon an sich.

"Sie wollte als Prostituierte arbeiten"

Der Angeklagte selbst bekannte sich zum Prostitutionshandel, der Sachbeschädigung und der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Den Vorwurf der Vergewaltigung und der Freiheitsentziehung wies der 43-Jährige von sich. 

"Als wir uns kennengelernt haben, hat sie gesagt, sie möchte in Österreich als Prostituierte arbeiten, sie hat das vorher schon gemacht. Sie hat einen Fahrer gebraucht", sagte der Beschuldigte aus. Auch die Fotos habe sie freiwillig gemacht, von einer Website habe er gar nichts gewusst. Die Wohnungstür sei immer offen gewesen. Den einzigen Schlüssel für die Wohnung besaß der Angeklagte selbst. 

"Solche Delikte erfordern strenge Strafen"

Die Richterin befand den Angeklagten in allen Punkten bis auf die unterlassene Hilfeleistung für schuldig: „Das Mädchen wird diese Woche als Zwangsprostituierte ihr Leben lang mitnehmen. Solche Delikte erfordern einfach strenge Strafen.“ Freigesprochen wurde er in dem einen Punkt, da für den Angeklagten das Ausmaß der Verletzungen nicht zweifelsfrei erkennbar gewesen sei, so die Richterin. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung sowie die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.

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