Und es ist vor allem die erste Wahl mit dem neuen Wiener Wahlrecht. Heute fast schon vergessen ist, wie erbittert SPÖ und Grüne jahrelang um die Reform gerungen haben. Der Streit der beiden Regierungsparteien führte im März 2015 sogar zur bis heute schwersten rot-grünen Koalitionskrise.
Im Kern ging es dabei um trockene Mathematik: Die Grünen kämpften um die Abschaffung des berüchtigten „Faktors +1“ bei der Ermittlung der Wahlzahl (siehe Grafik). Er führte dazu, dass stimmenstärkere Parteien bei der Mandatsvergabe bevorzugt wurden. Somit reichten schon deutlich weniger als 50 Prozent der Stimmen für die Mandatsmehrheit.
Vor Koalitionsbruch
Es wundert wenig, dass die SPÖ wenig Interesse an den Plänen ihres Juniorpartners hatte und die Reform jahrelang verschleppte. Letztlich standen die Grünen sogar kurz davor, das neue Wahlrecht im Bündnis mit der Opposition zu erzwingen. Was die SPÖ mit einem brachialen Manöver verhinderte: Kurz vor der entscheidenden Landtagssitzung bewog sie den grünen Gemeinderat Senol Akkilic zum Überlaufen in den SPÖ-Klub, wodurch die nötige Mehrheit des Anti-SPÖ-Bündnisses dahin war.
Trotz dieser schweren Krise rauften sich SPÖ und Grüne wieder zusammen und beschlossen letztlich einen Kompromiss: Der Faktor wurde nicht gänzlich gestrichen, aber auf 0,5 verkleinert.
Auswirkungen
Auch dies hat schon erhebliche Auswirkungen auf die Mandatsverteilung (siehe Grafik). Durch die Reform braucht man mehr Stimmen, um ein Grundmandat zu gewinnen. Das schränkt die Erfolgschancen der SPÖ in den Flächenbezirken (z. B. Favoriten, Floridsdorf oder Donaustadt) ein, wo viele Grundmandate zu vergeben sind und die Roten traditionell sehr stark sind.
Das zweite Ermittlungsverfahren, bei dem die sogenannten Restmandate verteilt werden, bleibt hingegen unverändert.
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