Polizist lag nackt und betrunken im Stiegenhaus seiner Dienststelle

Ansehen der Polizei Schaden zugefügt
Der Beamte wurde – nach Alkohol und Exkrementen riechend – vorgefunden. Das brachte ihm eine Geldstrafe ein.

Fehler können passieren. Und auch Beamte sind nur Menschen. Aber ein Polizist ist im Zuge einer internen Feier in einem Wiener Amtsgebäude mehr als nur aus dem Rahmen gefallen. Und hat durch einen „Trunkenheitsexzess“ dem „Ansehen der Polizei enormen Schaden zugefügt“, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in einer jüngst ergangenen Entscheidung befindet.

Darin wird eine von der Bundesdisziplinarbehörde (BDB) verhängte Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro bestätigt, gegen die der stellvertretende Gruppenführer berufen hatte. Mit seiner Beschwerde wollte er einen Freispruch bzw. eine niedrigere Strafhöhe erstreiten

Erreicht hat er indes nur, dass noch mehr Details seines Fehlverhaltens ans Licht gekommen sind. Der Vorfall selbst hat sich bereits im Februar 2023 zugetragen.

"Bis auf die Socken unbekleidet"

An jenem Tag wurde der laut BDB-Schuldspruch „völlig weggetretene, offensichtlich schwer betrunkene und nach Exkrementen riechende“ Beamte um 23.30 Uhr – nach Ende seiner Schicht – von zwei Kollegen gefunden. Er lag „bis auf die Socken unbekleidet im Stiegenhaus der Dienststelle“ am Boden. 

Wie sich herausstellte, hatte der seit über 30 Jahren im Polizeidienst stehende Beamte zuvor in einem Büro, das nicht das seines war, „seine große Notdurft verrichtet und seine angekotete Unterwäsche dort zurückgelassen.“

Er habe nur drei bis vier Gläser Weißwein konsumiert, aber auch Medikamente eingenommen – etwa Schmerzmittel wegen Wirbelsäulenproblemen – erklärte der Exekutivbeamte im Zuge des gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens. Dass dieser Mix zum Totalausfall geführt hat, ist auch für das BVwG schlüssig. 

Zweifelnder Richter

Anders als für die Disziplinarbehörde war es für den Richter, der zeitnahe Ermittlungen und Einvernahmen von Zeugen und dem Beschuldigten durch dessen Vorgesetzten vermisste, nach mehreren Befragungen seinerseits  nicht glaubhaft, dass der Beamte erst nach Dienstende zu trinken begonnen hat. 

Es ziehe sich „wie ein roter Faden“ durch alle Aussagen, dass der Polizist nicht erst nach 20 Uhr bei der Feier war, wie zunächst von ihm behauptet. Für den Richter steht zudem fest, dass der Mann dabei „zweifellos mehr dem Alkohol zugesprochen hat, als er zugegeben hat.“

Der Gruppenführer-Stellvertreter wollte in jener Nacht laut eigenen Angaben in seinem Büro schlafen, weil er sich die ORF-Satire-Sendung „Willkommen Österreich“ ansehen wollte, es aber mit U-Bahn und Zug nicht mehr rechtzeitig nach Hause geschafft hätte. Also zog er sich in seinem Büro bis auf Unterhose und Socken aus, um dort zu nächtigen.

Was genau passiert ist

Für das Gericht ist klar, dass der Mann dann aufs WC wollte, dieses aber aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr rechtzeitig gefunden hat und sein Geschäft deshalb in einem nahen Büro erledigte. Als er dann wiederin sein Büro wollte, geriet er versehentlich durch eine Tür ins Stiegenhaus, sperrte sich aus und wurde vom Schlaf übermannt. 

Und damit nahm das Schicksal seinen Lauf. Zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung im Juni war der Polizist dienstfrei gestellt und es lief ein amtwegiges Verfahren zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Ungeachtet dessen sieht das BVwG in der Geldstrafe einen generalpräventiven Aspekt.

Es gelte "anderen Polizeibeamten klar zu machen, dass der Alkoholkonsum bei Feiern an der Dienststelle, auch wenn dabei der Alkoholkonsum erst nach Dienstschluss erfolgt, stets derart im Rahmen zu bleiben hat, dass es nicht zu Verhaltensweisen kommt, die das Vertrauen der Allgemeinheit auch in die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben beeinträchtigen."

Nicht die erste Verfehlung

Von seinem Vorgesetzten wurden dem Polizisten zu seinem Verhalten abseits dieses Vorfalls Rosen gestreut. Der Mann habe hohe soziale Kompetenz, sei hilfsbereit und kollegial und zeichne sich durch hohes Fachwissen aus. 

Alkohol hat dem Beamten aber schon in früheren Jahren Probleme bereitet. Zwei mal wurde ihm bereits der Führerschein abgenommen, weil er betrunken am Steuer erwischt wurde. Beim ersten Mal hatte er 2,28 Promille. Beim zweiten Mal war er am morgens gerade am Weg zum Dienst, als er mit 1,4 Promille erwischt wurde.

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