Polizist: Eisernes Kreuz bei Demo straffrei

Der Polizei-Gewerkschafter mit dem Eisernen Kreuz im Ohr
Während "Demo-Einsatz" straffrei bleibt, wird ein Polizist, der 25 Euro abzweigte, hart bestraft.

Der Auftritt des freiheitlichen Polizei-Gewerkschafters Paul S. bei der Räumung der "Pizzeria Anarchia" im Juli 2014 war vielleicht gespenstisch und schräg, hat aber weder strafrechtliche noch dienstrechtliche Konsequenzen für den AUF-Mann.

Wie der KURIER damals enthüllte, hatte Paul S. seine Kollegen mit Mannerschnitten und Semmeln versorgt – allerdings eher mit dem Outfit eines Motorrad-Rockers als dem eines Polizisten: Sonnenbrille, Sandalen, kurze Hose, lässig mit der Pistole am Gürtel hängend, Spitzbart, einen Ring mit Thors Hammer und ein Flinserl mit Eisernem Kreuz (das Zeichen der deutschen Armee). Die Wiener Polizei leitete als Folge ein Verfahren ein. Von der Disziplinarkommission wurde S. zunächst zwar wegen Dienstvergehen auch schuldig gesprochen, allerdings ohne Strafe.

Polizist: Eisernes Kreuz bei Demo straffrei
Mehr als 1000 Polizisten beendeten am Montag mit schwerem Gerät die Besetzung eines Hauses in Wien-Leopoldstadt.
Doch der Gewerkschafter zog laut ORF selbst gegen den Schuldspruch ohne unmittelbarer Folge vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses erklärte im Juni, das nicht klar geregelt sei, ob S. eigentlich im Dienst sei, wenn er Kollegen mit Semmeln versorgt. In seiner Freizeit und ohne Uniform könne er solche merkwürdigen Ringe und Ohrringe natürlich tragen. Deshalb folgte ein kompletter Freispruch. Fix ist außerdem, dass S. einen Waffenpass besitzt. Seine Verantwortung, dass beim Anfertigen des Fotos lediglich das Shirt kurz hinaufgerutscht und die Waffe deshalb sichtbar war, konnte nicht widerlegt werden.

Doch während dieser Fall ohne Konsequenzen bleibt, und Polizisten nach Alko-Fahrten dienstrechtlich mit lediglich 200 bis 500 Euro bestraft werden, bekam nun ein Autobahnpolizist eine vergleichsweise harte Strafe. Sein Vergehen: Er hatte 25 Euro in die eigene Tasche gesteckt.

Autobahnpolizist

Der Autobahnpolizist stoppte im Juli und September 2011 zwei Mal französische Autofahrer. Beide Lenker musste wegen Geschwindigkeitsübertretungen 70 beziehungsweise 40 Euro für Organmandate bezahlen. Doch auf der ausgestellten Quittung standen dann 50 und 35 Euro, die der Beamte auch ablieferte. Kurz hintereinander trafen entsprechende Beschwerden der Lenker ein. Einer wandte sich an die österreichische Botschaft in Paris, der andere direkt an die zuständige Behörde.

Während die Disziplinarkommission zuletzt eher durch milde Strafen auffiel, griff sie diesmal härter durch: Der Beamte bekam zu sechs Monaten bedingter Haft und 4200 Euro Gerichtsstrafe auch noch 2800 Euro Disziplinar-Geldstrafe aufgebrummt. Das entspricht in etwa jener Strafe, die kürzlich eine Kollegin von ihm verpasst bekam, die das AMS um mehrere Tausend Euro betrogen hatte.

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