Polizeiopfer Bakary J.: Nach zwölf Jahren als Simulant verhöhnt

Polizeiopfer Bakary J.: Nach zwölf Jahren als Simulant verhöhnt
Der von Wega-Beamten in einer Lagerhalle malträtierte Gambier muss weiter auf Schadenersatz warten.

Zwölf Jahre nach der dunkelsten Stunde der österreichischen Polizei in der Zweiten Republik werden die Folgen für das Folter-Opfer Bakary J. voller Hohn heruntergespielt.  Und es wird immer noch um jeden Cent Schmerzensgeld gefeilscht.

Am 7. April 2006 scheitert die Abschiebung des Asylwerbers Bakary J., weil er sich dagegen auflehnt. Vier Wega-Beamte verschleppen den Gambier in eine Lagerhalle, drei von ihnen foltern ihn, einer schaut zu. Sie schlagen ihn fast tot, fordern ihn auf: „Sprich dein letztes Gebet!“, drücken ihre Pistolen ab, ohne dass sich ein Schuss löst. Sie veranstalten eine weitere Scheinhinrichtung, indem sie mit dem Auto auf den am Boden Liegenden zu- und den Mann anfahren. „Unglaublich, er hat überlebt“, sagt ein Beamter.

Keine Entschuldigung

Die Polizisten werden mit Samthandschuhen angefasst, kommen mit bedingten Strafen davon. Erst Jahre später werden drei Beamte entlassen. Niemand entschuldigt sich beim Opfer, und sein  Kampf um Entschädigung ist ein Spießrutenlauf, der bis heute andauert.

Beim Endlos-Prozess im Wiener Zivillandesgericht stellen die Anwälte der Republik und der ehemaligen Polizisten am Freitag in den Raum, dass ein „bewusst oder unbewusst gesteuertes Opferverhalten“ vorliege könnte. Zu Deutsch: Dass der  45-Jährige simulieren würde, um zu Entschädigung zu kommen. Der Gerichtspsychiater  Karl Dantendorfer findet dafür nicht den geringsten Hinweis. Er hat festgestellt, dass Bakary J. nie wieder ganz gesund werden wird. Und er hat die Schmerzperioden für die  posttraumatische Belastungsstörung mit 50 Tagen qualvollen bis schweren, 660 Tagen mittleren und 640 Tagen leichten Schmerzen eingeschätzt, was beim üblichen Schmerzensgeldtarif 238.000 Euro ausmachen würde.

Polizeiopfer Bakary J.: Nach zwölf Jahren als Simulant verhöhnt

Bakary J. mit seiner Anwältin Susanne Kurtev

Schwere Medikamente

Der Staat hat bisher 94.000 Euro gezahlt und will sich damit abputzen. Die vom Gutachter attestierten Panikattacken, unter denen Bakary J. bis heute leidet, werden angezweifelt. Der 45-Jährige stand den Ex-Polizisten bei Gerichtsverhandlungen schon mehrfach gegenüber, da seien bei ihm keine Gefühlsregungen zu beobachten gewesen. Was wurde erwartet? Dass Bakary J. seinen Peinigern an die Gurgel springt? Anwältin Susanne Kurtev (Kanzlei Nikolaus Rast) sagt, ihr Mandant nehme schwere Medikamente zur Beruhigung ein.

Bevor endlich ein Urteil gefällt werden kann, wollen die Anwälte der Ex-Polizisten noch überprüft wissen, welche Medikamente Bakary J. vor dem gescheiterten Abschiebeversuch in der Schubhaft bekommen habe? Vielleicht war er schon vor der Folter psychisch angeschlagen, wird konstruiert. Also weiter Warten ...

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