Innenminister Gerhard Karner zufolge wurden in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro in den Aus-, Neu- und Umbau von Polizeiinspektionen investiert. In Niederösterreich wurden seit 2020 etwa 32 Einrichtungen der Polizei modernisiert, in Oberösterreich waren es 23, in der Steiermark 29 und im Burgenland 22.
Kritik an dem Zustand der Dienststellen kommt bereits seit Jahren von der Gewerkschaft. „Mehr als zwei Drittel der Polizeiinspektionen in Wien sind zu klein und entsprechen nicht mehr dem Konzept einer modernen Polizei. In einer Dienststelle in Ottakring gab es zum Beispiel einen Legionellenbefall: Da ist ein Kollege erkrankt, weil die Leitungen nicht richtig durchgespült wurden“, sagte Walter Strallhofer, sozialdemokratischer Polizeigewerkschafter (FSG).
Waffenschränke am Gang
Der Gewerkschafter verweist auch darauf, dass in einigen Dienststellen die Waffenschränke notgedrungen in Putzkammerln oder im Gang stehen – und damit wichtige Fluchtwege versperren. Ein weiteres Manko sei, dass die Polizeiinspektionen am Wochenende nicht gereinigt werden.
Ein Kritikpunkt betrifft zudem die Klimatisierung der Polizeiinspektionen. „Worauf wir den Dienstgeber auch immer wieder hinweisen, ist die Ausstattung der Dienststellen mit Klimaanlagen. Dies sollte Standard sein bzw. werden“, ergänzte Polizeigewerkschafter Franz Brauchart (FCG).
Einige Bauprojekte seien in den vergangenen fünf Jahren aber bereits umgesetzt worden. „Vier Polizeiinspektionen wurden neu eröffnet und zahlreiche Polizeiinspektionen, insgesamt 29, optisch saniert bzw. neu gestaltet“, betonte Brauchart.
Warum dauert es aber oft lange, bis Polizeiinspektionen saniert werden? „Weil das BMI nie Eigentümer ist, sondern alle Objekte mietet. Vermieter sind einerseits die Bundesimmobiliengesellschaft bzw. die (ebenfalls in öffentlichem Besitz stehende, Anm.) Austrian Real Estate GmbH und andererseits private Vermieter“, erklärt der Sprecher.
Vermieter in der Verantwortung
Für die größeren Umbauten sei in der Regel der Vermieter verantwortlich – das BMI könne eigenständig nur Oberflächensanierungen in Innenräumen durchführen. „Oft sind es aber tiefergehende Sanierungen, die notwendig sind, und nicht mehr selbstständig durchgeführt werden dürfen“, betont der BMI-Sprecher.
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