Gewaltaufrufe in sozialen Medien
In den vergangenen Tagen gab es auch Gewaltaufrufe in sozialen Medien. Die Direktion für Staatsschutz und Nachrichten (DSN) bestätigte, dass man bereits Maßnahme ergriffen hätte, um israelische Einrichtungen zu schützen.
In Wien hatte es schon am Wochenende "Freudentänze" von pro-palästinensischen Gruppen wegen des Angriffs auf Israel durch die Hamas gegeben. Das werde von den Veranstaltern der Versammlung heute aber nicht geduldet, wie man dem KURIER sagte. Es gehe darum, der Regierung zu zeigen, dass das Aussetzen der Hilfsgelder für den Gazastreifen "kriegstreiberisch" sei. Die Veranstalter riefen dazu auf, ausschließlich Palästina-Fahnen zu hissen. Man werde außerdem auf Musik verzichten.
Auch die Versammlungen am Wochenende standen in der Kritik - obwohl sie friedlich abliefen. Vor allem die Polizei wurde kritisiert, weil man die Versammlungen nicht auflöste. Die Exekutive rechtfertigte sich allerdings, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gäbe. So sei das auch heute, Mittwoch. "Das Recht sich zu versammeln ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht. Eine Untersagung bzw. eine Auflösung ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Dies wäre der Fall, wenn die Kundgebung gegen Strafgesetze verstößt oder wenn dadurch die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet ist. Das heißt, es muss konkrete Hinweise geben, dass eine Straftat bevorsteht oder erhebliche Teile der Bevölkerung in Furcht versetzt werden. Das ist nicht nur geltendes Gesetz, sondern so lautet auch die Rechtsprechung der Höchstgerichte. Losgelöst von jeglicher berechtigter emotionalen Debatte ist für derartige Entscheidungen auschlaggebend, ob der Inhalt der Kundgebung rechtskonform ist", hieß es seitens der Polizei.
Man werde die Situation aber beobachten und laufend einschätzen. Die Kundgebungen seien bisher "emotional aber friedlich verlaufen".
Versammlungsverbot in Berlin
Während in Wien also demonstriert werden kann, wurden ähnliche Veranstaltungen in Berlin für Mittwoch untersagt. Eine Durchführung der Demonstrationen stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, hieß es von der Berliner Polizei zur Begründung. Das pro-palästinensische Netzwerk Samidoun hatte den Angriff auf Israel am Samstag gefeiert, indem es Süßigkeiten auf der Sonnenallee in Neukölln verteilte.
Bereits im Frühjahr waren ähnliche Demonstrationen von der Polizei verboten worden, weil volksverhetzende und antisemitische Parolen, Gewaltausbrüche und Gewaltverherrlichung erwartet wurden. Gerichte bestätigten die Verbote. Zuvor hatte es zu Ostern eine palästinensische Demonstration in Neukölln gegeben, bei der einzelne Teilnehmer antisemitische Parolen riefen, darunter laut Beobachtern auch „Tod den Juden, Tod Israel“.
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Die Veranstalter der geplanten Demonstration warfen den Behörden wiederum Rassismus vor und kündigten juristische Schritte an. Die „angeblichen Aktionen einer Minderheit“ würden benutzt, „um einer ganzen Gemeinschaft das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verweigern“, hieß es in einer Mitteilung. Das Verbot der Polizei verstoße gegen das Grundgesetz. „Wir werden rechtliche Schritte einleiten, um unsere Rechte in Zukunft durchzusetzen.“ In Österreich gab es vor zwei Jahren einen ähnlichen Rechtsstreit, der zugunsten der Veranstalterin der Demo ausging.
Urteil in Österreich zu Demo-Verbot
Wie ernst man es in Österreich mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nimmt, zeigte dieses Urteil aus dem Jahr 2021. Damals wollte eine Frau eine "Kundgebung für Frieden und Demokratie in Kurdistan" auf der Mariahilfer Straße veranstalten, welche aber untersagt wurde, weil sie Symbole der kurdischen Arbeiterpartei PKK zeigen wollte. Diese sind in Österreich aber ebenso wie Hamas-Symbole verboten.
Die Frau legte Beschwerde ein und bekam schließlich vom Verfassungsgerichtshof recht. "Das Verwaltungsgericht Wien hätte nämlich insbesondere auch die beabsichtige Verwendung des verbotenen Symboles gerade als Stilmittel des Protests gegen das Symbole-Gesetz berücksichtigen müssen", hieß es in der Begründung.
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