Patientin griff Arzt mit Buttersäure an: "Wollte, dass er stinkt"

Die Angeklagte zeigte sich geständig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die 32-jährige Angeklagte sitzt während der Urteilsverkündung im Wiener Gerichtssaal, umgeben von Justizpersonal und Medienvertretern.

Die 32-jährige Angeklagte ist blass, als sie am Montag den Verhandlungssaal im Landesgericht betritt. Mit einem Block bedeckt sie ihr Gesicht. Ihre Aussagen sind schwer zu verstehen, sie nuschelt. „Bitte sprechen Sie deutlicher“, fordert der vorsitzende Richter sie zu Beginn auf. 

Die Staatsanwaltschaft warf der jungen Frau vor, im Dezember 2025 einen Arzt sowie weitere Krankenhausmitarbeiter im Hanusch-Spital in Penzing mit Buttersäure attackiert zu haben. Die 32-Jährige wurde am Montag zu zwei Jahren bedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Haftstrafe wurde mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

"Es tut mir leid"

Die 32-Jährige selbst zeigt sich geständig. „Es tut mir leid, was ich getan habe“, sagt sie. Nach ihrer Diagnose einer chronischen Erkrankung sei ihr von Ärzteseite immer wieder mit Skepsis begegnet worden, das Personal im Krankenhaus sei zudem „unsympathisch und arrogant“ gewesen. Sie habe sich und ihr Leiden nicht ernst genommen gefühlt. Dann sei ihr die Idee mit der Buttersäure gekommen. „Ich war dann von der Idee eingenommen, ihn zum Stinken zu bringen“, führt sie aus. 

Am 3. Dezember setzte sie ihr Vorhaben dann um. Begonnen habe an jenem Tag alles damit, dass die Patientin mit Gegenständen um sich geworfen habe, schilderte der Arzt, der  als Zeuge im Gericht geladen war. „Plötzlich hat es angefangen, so stark zu stinken, dass ich es körperlich fast nicht ausgehalten habe“, legt der Mediziner dar. Zunächst habe er noch angenommen, die Patientin habe sich eingestuhlt, aber dann öffnete sie einen Kanister und schüttete den Inhalt in seine Richtung. 

Arzt hatte Todesangst 

„Ist es Benzin? Kommt da jetzt Feuer?“, habe er sich im ersten Moment gedacht. „Ich hab’s im Auge, ich hab’s im Mund“, schildert er. Als er realisierte, dass es sich um eine Säure handelte, geriet er in  Panik: „Ich dachte, ich werde blind, ich werde entstellt.“ Er fürchtete zudem, nicht mehr arbeiten und für seine drei Kinder sorgen zu können. „Ich bin vernichtet“, sei ihm durch den Kopf gegangen. Sein Auge habe gebrannt. er habe nur verschwommen sehen können. 

„Ich habe gleich geduscht, aber der Geruch war überall, im gesamten Gebäude“, schildert der Arzt. Dennoch kam er den Umständen entsprechend glimpflich davon – er erlitt Verletzungen ersten Grades. Die betroffenen Stellen waren vorübergehend gerötet und gereizt. Zudem erlitt er eine Verätzung im Bereich beider Augen mit Schwellung der Augenlider und Ablösung der Oberhaut. 

Kanister im Internet bestellt

Vier weitere Mitarbeiter wurden durch die Säure verletzt. Die Attacke hätte aber auch anders ausgehen können – sie habe die möglichen Auswirkungen unterschätzt, sagt die Angeklagte. „Aber es steht ja ganz offensichtlich drauf, dass Buttersäure zu schweren Verätzungen führen kann“, merkt der Richter mit Hinweis auf die Warnhinweise auf dem Kanister an, den die Frau im Internet bestellt hatte. „Ich war ein Trottel“, antwortet sie. 

Die Frau war nach dem Angriff mittels des Unterbringungsgesetzes in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden. Laut einem gerichtspsychiatrischen Gutachten war allerdings die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nicht gegeben. Der Sachverständige hatte ihr eine gute psychische Entwicklung sowie emotionale Stabilität attestiert.

Die Frau muss zudem dem Arzt sowie einer weiteren Spitalsmitarbeiterin für psychische Folgen und Sachschäden insgesamt 3.168 Euro zahlen. Zuvor hatte die Angeklagte dem Arzt bereits 2.000 Euro überwiesen. Die Österreichische Gesundheitskassa (ÖGK) forderte über 71.000 Euro, da das Behandlungszimmer durch die Säure verätzt worden ist und renoviert werden musste. Vom Gericht wurden ihr die bisherigen Kosten in Höhe von 13.566 Euro zugesprochen. Die Verurteilte muss das Geld binnen vierzehn Tagen überweisen. 

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