„Pädo-Hunter“: Exzessive Gewalt, aber für Richterin kein Mordversuch
Ihre Opfer schreien, weinen, nässen sich vor Angst ein oder liegen bewusstlos am Boden.
Sie werden getreten, als „Pädo“ oder „Schwuchtel“ beschimpft. Die Videos der drei angeklagten Burschen, die am Donnerstag im Wiener Landesgericht abgespielt werden, sind für die Zuseher nur schwer zu ertragen. Ihre Eltern sitzen in der ersten Reihe des Gerichtssaals.
Mit brutaler Gewalt sollen die drei Angeklagten von Juni bis August 2025 vor allem Wohnungslose, Suchtkranke und vermeintlich Pädophile attackiert haben. Die Staatsanwaltschaft dehnte die Anklage am zweiten Prozesstag aus und warf dem Hauptangeklagten neben absichtlich schwerer Körperverletzung auch versuchten Mord vor.
Die Richterin sah das offenbar anders als die Anklagebehörde und verurteilte die Jugendlichen nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen schwerer Körperverletzung zu mehrjährigen unbedingten Haftstrafen. Der 16-jährige, aus Rumänien stammende Hauptangeklagte fasste drei Jahre und zehn Monate aus. Ein 17-jähriger Rumäne bekam drei Jahre unbedingt, ein 16 Jahre alter Syrer zwei Jahre unbedingt.
Gericht ortete "außergewöhnliche Brutalität"
Die vorsitzende Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einem "außergewöhnlicher Brutalität", mit der die drei Jugendlichen gegen ihre oftmals wehrlosen Opfer vorgegangen waren. Wohnungslose seien im Schlaf angegriffen, von Parkbänken gezerrt und heftig verprügelt worden, wobei die Attacken gefilmt und über so genannte soziale Medien verbreitet wurden. Erschwerend wurden vom Senat sowohl die "heimtückische Tatbegehung" als auch "besonders niedere Beweggründe" gewertet. Ungeachtet der bisherigen Unbescholtenheit der Angeklagten und ihrer geständigen Verantwortung sei "kein Platz für eine bedingte oder teilbedingte Strafnachsicht", stellte die Vorsitzende klar.
Die drei Jugendlichen, die seit Ende August in U-Haft sitzen, reagierten konsterniert auf die Entscheidung des Gerichts. Der Syrer brach in Tränen aus, auch bei einigen Elternteilen, die der Verhandlung beiwohnten, flossen Tränen. Der Hauptangeklagte bat um Bedenkzeit, die zwei anderen akzeptierten nach Rücksprache mit ihren Verteidigern die über sie verhängten Freiheitsstrafen. Die Staatsanwältin gab zu allen drei Jugendlichen vorerst keine Erklärung ab.
„Er hat ihn beinahe zu Tode geprügelt“
Der 16-jährige Rumäne hatte sich am 20. August mit mehreren Mittätern im Vogelweidpark in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus getroffen und einen ehemaligen Freund schwerst misshandelt. Auf den Videos ist der junge Bursche mit blutendem Gesicht zu sehen, wie er um Gnade bettelt. Zunächst prügelte der Angeklagte den 18-Jährigen zu Boden und trat ihm dann mehrfach mit voller Wucht ins Gesicht bzw. gegen den Kopf. Auch mehrere Knie- und Ellbogenstöße verpasste er dem Opfer. „Er hat ihn beinahe zu Tode geprügelt“, sagte die Staatsanwältin.
Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Grund dafür war, dass der Ältere mit der Freundin des Rumänen gesprochen hatte, was dieser offenbar bereits als „Beleidigung“ auffasste. Der 16-Jährige handelte dabei nicht allein. Ein Syrer, ebenfalls 16 Jahre alt, würgte das Opfer mittels Armstreckhebel derart heftig, dass es zu Boden ging.
„Ich habe ihn nur gewürgt. Es tut mir leid“, sagte der Angeklagte. „Nur gewürgt ist gut, Sie haben ihn bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt“, entgegnete die Richterin. Auch diesem jungen Mann war von der Anklagebehörde versuchter Mord vorgeworfen worden. Vor der Richterin betonte der 16-Jährige, dass er das Opfer nie habe umbringen wollen. „Ich war wütend, ich war dumm. Ich dachte, er wird ins Krankenhaus kommen“, sagte er.
In einer anderen Sprachnachricht vor der Tat hatte er allerdings angekündigt, dass er ihn „umbringen und demolieren“ wolle. Ein Passant fand damals das Opfer und brachte den 18-Jährigen ins Spital. Er wies Mehrstückbrüche des linken Oberkieferknochens, Bruchspalten in der Augenhöhle samt einer Einblutung in die linke Kieferhöhle sowie eine Sprengung der Knochennaht zwischen Stirnbein und Jochbein auf.
Opfer war Drogendealer, kein „Pädophiler“
Auf anderen Videos waren weitere Opfer zu sehen, die noch nicht alle identifiziert wurden. Über ein weiteres Opfer, einen vermeintlich „Pädophilen“, sagten die Jugendlichen, dass es sich dabei eigentlich um einen Drogendealer und eben keinen „Pädophilen“ gehandelt habe. „Ich wollte ihm die Drogen abnehmen und dann wegschmeißen“, sagte der Hauptangeklagte.
Vier Angeklagte bereits verurteilt
Die angeklagte Bande umfasste insgesamt acht Burschen und ein 15-jähriges Mädchen, die Ex-Freundin des Hauptangeklagten. Vier Angeklagte wurden in erster Instanz bereits zu bedingten, zwei zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Für die drei verbliebenen Angeklagten - neben dem 16-jährigen Rumänen und dem gleichaltrigen Syrer ein 17-jähriger Rumäne - geht es im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen um mehrjährige Haftstrafen.
Auch Fälle von sogenanntem „Pedohunting“ waren von der Anklage umfasst. Zwei Betroffenen wurde nicht nur Gewalt angetan, ihnen wurden auch ihre Wertsachen abgenommen. Es gebe „überhaupt keinen Anhaltspunkt“, dass es sich bei diesen Opfern um Männer mit einer pädophilen Störung gehandelt habe, betonte die Staatsanwältin. Die Angeklagten hätten ihren Opfern einen „unmoralischen bzw. unredlichen Lebenswandel“ unterstellt. Es sei ihnen darum gegangen, diese „in Form von Selbstjustiz“ zu bestrafen.
Kennengelernt hatten sich die Beschuldigten am Westbahnhof. Der Hauptangeklagte ging im inkriminierten Tatzeitraum beinahe täglich gegen meist wehrlose Opfer vor, die er am Westbahnhof oder anderen Orten, die von Wohnungslosen und Suchtkranken frequentiert werden, suchte. In unterschiedlicher Zusammensetzung begleiteten ihn die anderen Angeklagten, wobei zumindest einer stets filmte. Diese - meistens aus unterschiedlichen Blickwinkeln aufgenommenen - Clips landeten dann auf diversen Plattformen und fanden rasch Verbreitung. Etliche Opfer konnten gar nicht ausgeforscht werden, da Suchtkranke und Wohnungslose den Weg zur Polizei scheuen.
„Ich mach Liegestütze“
Vom Gericht wurden die verstörenden Videos umfassend erörtert. Zu sehen war etwa, wie der 16-jährige Rumäne am Westbahnhof ein Opfer regelrecht zusammentritt. „Machen Sie Kampfsport?“, wollte die vorsitzende Richterin wissen. Der 16-Jährige verneinte: „Ich geh in Park. Ich mach Liegestütze.“ Der gleichaltrige Syrer gab an, er habe „mitgemacht, weil ich mich beweisen wollte“. Ihm sei es darum gegangen, „dass die anderen nicht denken, dass ich ein Schwächling bin“.
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