"Pädo-Hunter" vor Gericht: Ein Protokoll des Schreckens
Landesgericht Wien, Saal 203. Heute stehen einige besonders perfide Verbrechen zur Verhandlung an. Ein paar junge Männer sind wegen versuchten Mordes angeklagt, ein paar andere und eine junge Frau müssen sich wegen gemeinschaftlicher Gewalt, schwerer Körperverletzung, Raub und anderer Delikte verantworten.
Die junge Frau ist angeklagt, weil sie als Lockvogel gedient haben soll. Der Beginn der Verhandlung verzögert sich, weil vier junge Angeklagte aus der Jugendstrafanstalt Münnichplatz verspätet vorgeführt werden.
Defacto sind es neun Kinder, die an diesem Tag vor Gericht sitzen. Geboren zwischen 2011 und 2007.
Was ihnen zur Last gelegt wird, ist kaum fassbar. Die Staatsanwaltschaft listet 22 tatsächliche Angriffe, hauptsächlich zwischen Juni und August 2025 auf. „Beendet wurde das nur, weil wir die ersten vier Angeklagten verhaften konnten“, sagt die Staatsanwältin.
„Verbunden durch Perspektivlosigkeit“
Was die „Bande“ zusammengehalten hat, darüber zeichnet die Anklägerin ein trauriges Bild: „Alle wohnten bei den Eltern, die Schule haben sie nur spärlich besucht, niemand hat einen Pflichtschulabschluss.“
Sie ist überzeugt: „Sie haben sich draußen gefunden, in Parks, verbunden durch Perspektivlosigkeit und Langeweile, und haben zu Selbstjustiz gegen Personen gegriffen.“
Drei Motivlagen hat die Anklage ausgemacht:
- „Junkie-Hunting“, also Angriffe auf Obdachlose und Drogenabhängige,
- „Pädo-Hunting“, also Attacken auf angebliche Pädophile,
- Angriffe auf Gleichaltrige. Im Besonderen auf ein ehemaliges Mitglied der Gruppe, der auch ein guter Freund gewesen ist. Bis zum 20. August 2025.
„Geschlagen ist gut“
„Er hat hinter meinem Rücken mit meiner Freundin geredet und mich beleidigt. Ich habe das herausgefunden, deshalb habe ich ihn geschlagen“, sagt der Hauptangeklagte. „Geschlagen ist gut“, kontert die Richterin, ehe sie die Videos einspielt. Und die Bilder haben es in sich.
„Ich hab nur Spaß gemacht“, versucht das Opfer, das früher bei Übergriffen auf Obdachlose mit den jetzigen Angreifern gemeinsame Sache gemacht hat, die Angriffe zu verhindern. Es folgen Tritte, Faustschläge. Das Opfer wimmert. Es folgen wieder Tritte, er wird angespuckt.
Sie lassen ihn hinknien, attackieren ihn weiter. „Lass mich weitermachen“, ruft ein anderer Bursche rein.
Das Opfer im Video ist blutverschmiert im Gesicht. Die Richterin unterbricht, weil ein Bursche lacht: „Was ist daran so lustig, wenn einer blutet. Das ist kein Theaterblut.“
Dann geht es weiter. „Er ist weg“, ist eine Stimme zu hören, als das Opfer ohnmächtig wird. Das Würgen hört auf, es folgt ein Tritt ins Gesicht, der angegriffene Bursche schreit vor Schmerz, es folgen weitere Serien an Schlägen und Tritten.
Angehörige verlassen den Raum
Angehörige verlassen verzweifelt den Raum, als sie sehen, was passiert ist. „Es ist völlig schockierend, wie empathielos junge Burschen auf einen früheren Freund einprügeln, das hat sogar langjährige Ermittler verstört“, sagt die Staatsanwältin.
„Ja, es ist verstörend“, sagt auch die Verteidigerin eines wegen Mordversuchs angeklagten Burschen: „Man kann manche Geschehnisse gar nicht in Worte fassen.“
„Soziale Medien sind brandgefährlich“
Aber man müsse auch hinter die Fassade blicken. „Knackpunkt ist, dass der Prozess ein beredtes Zeugnis ist, dass das System der sozialen Medien brandgefährlich ist.“ Denn der Ursprung der Geschichte sei, dass „mein Mandant auf einmal in einer Telegram-Gruppe“ ist.
„Wir reden von Kinderhirnen, die in einer Gruppe landen, die Selbstjustiz verherrlicht. Das hat zu der massiven Gewalt geführt“, versucht sich die Verteidigerin mit einer Erklärung der Gewaltspirale.
Sie betont, dass es sich bei dem Angeklagten nicht um „einen schlechten Menschen handle“, sondern um einen, der ganz schlechte und falsche Entscheidungen getroffen hat. Nämlich, selbst zu richten."
Dass auch der Freund angegriffen wurde, sei "der Gipfel der Handlungen" gewesen.
Der Hauptangeklagte habe selbstständig Hilfe gesucht, an sich gearbeitet. Und er bekenne sich in den wesentlichen Punkten schuldig.
Alle bekennen sich schuldig
Im Prinzip gilt das für alle neun, die vor Gericht sitzen. Auch wenn ein Anwalt für seinen Mandanten meint, man solle "die Kirche im Dorf lassen", weil man mit dem Würgen "weit von Mordversuch entfernt sei".
Das bestätigt auch der Gutachter. Denn die Würgeaktionen wären zu kurz gewesen, um tatsächlich zum Tod führen zu können.
"Jeder Tritt könnte tödlich sein"
Aber der Gutachter sagt auch: "Die geführten Faust- und Ellbogenschläge waren nicht tödlich, aber bei den Fußtritten ist eine Todesfolge zu erwarten. Da war jeder Tritt wie ein Elfer beim Fußball."
Ein anderer Anwalt sagt auch: "Ja, die gehören bestraft, das wissen alle." Aber er appelliert, dass die Strafe "auch die Funktion der Resozialisierung" habe. Alle sind schuldig, aber er glaubt an eine "positive Zukunftsprognose". Und bietet 500 Euro Schadenswiedergutmachung aus dem ersparten Taschengeld seines Mandanten an.
Ein14-jähriger Angeklagter, der auch bei dem "Junkie-Hunting" dabei war, wolle versuchen, wieder auf den richtigen Weg zu kommen, sagt sein Anwalt: "Er übernimmt Verantwortung gegenüber den Opfern und hat an die Gruft gespendet, um einen Beitrag zu einer Schadenswiedergutmachung zu leisten."
„Ich bekomme Angst“
Das Opfer ist immer noch schwer gezeichnet, als er - kontradiktorisch befragt - über den Angriff erzählt. „Ich kann schwer einschlafen, wenn ich Gruppen von Jugendlichen sehe, bekomme ich Angst, gehe auf die andere Straßenseite.“
Die Privatbeteiligtenvertreterin macht 100.000 Euro an Schaden geltend, das Opfer leide „an den verheerenden Folgen, körperlich sowie seelisch“, ergänzt sie, es sei nicht abzusehen, ob Schäden bestehen bleiben.
Von drei Angeklagten werden 11.640 Euro davon anerkannt, der Anwalt des Burschen, der „nur“ mit der Faust zugeschlagen hat, will nur 2.000 Euro anerkennen - aber er übergibt schon im Gericht 500 Euro an die Vertreterin des Opfers.
U-Haft verlängert
Mittlerweile ist fix: Für drei Hauptangeklagte gibt es heute kein Urteil. Bei einem 16-Jährigen muss aber entschieden werden, ob er in U-Haft bleibt oder nicht.
Die Richterin macht kurzen Prozess und entscheidet auf ja - wegen Tatbegehungsgefahr: "Aufgrund der massiven und grundlosen Gewalt und der Vielzahl an Tathandlungen ist ein Haftgrund weiterhin gegeben."
Kommentare