Ortstaxen-Flüchtlinge werden immer weniger

Privatquartiere, vermittelt etwa von Airbnb, sind ortstaxenpflichtig.
Stadt Wien verhandelt noch Art der Gebührenentrichtung. Hoteliers orten Ungleichgewicht zwischen privaten und gewerblichen Anbietern.

Am Donnerstag endet die „Schonfrist“ für Airbnb und Co. Ab da müssen Online-Plattformen, die Privatquartiere für die touristische Nutzung vermitteln, der Stadt Wien die Kontaktdaten ihrer Vermieter bekannt geben. So soll sichergestellt werden, dass die verpflichtende Ortstaxe abgeführt wird.

Wie viele Anbieter bis dato offengelegt wurden, verrät man im Büro von Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) zwar noch nicht – dafür verweist man auf eine eklatante Zunahme privater Ortstaxen-Entrichter seit im Februar des Vorjahres eine entsprechende Info-Offensive gestartet wurde.

Am 1. Jänner 2016 zählte man noch 1025 Ortstaxenkonten – vom Fünfsternhotel, bis zur vermieteten Eigentumswohnung. Per 1. August dieses Jahres sind es bereits 1952 Quartiergeber, die eine Ortstaxe entrichten. Das entspricht einem Plus von 90,4 Prozent seit Beginn 2016.

Der Anstieg ist auch im Bereich „Privatzimmer“ offenkundig. Da wurden am 1. Jänner 2016 560 Konten gezählt und mit heurigem 1. August 1446 – eine Zunahme von 158,2 Prozent. Diese Anbieter haben sich laut Büro Brauner aber von sich aus bei der Stadt gemeldet. Wohl auch, um dem ebenfalls mit 17. August von 420 auf 2100 Euro erhöhten maximalen Strafrahmen zu entgehen.
Die Gesamteinnahmen aus der Ortstaxe betrugen für die Stadt mit 1. August 2016 rund 12.463.000 Euro und genau ein Jahr später 13.162.000 Euro (+ 5,6%).

Noch keine Einigung

Gegenstand von Verhandlungen der Stadt mit Airbnb und anderen Plattformen ist zurzeit noch, wie die Ortstaxe entrichtet werden soll. So sei etwa denkbar, dass diese die Daten ihrer Anbieter preisgeben, und die MA6 (Abgabewesen) diese mit den Eigenmeldungen abgleicht. Oder auch, dass Airbnb und Co. die Ortstaxen von den Gästen selbst einheben und diese pauschal an die Stadt weiterleiten. Eine Einigung gebe es da aber noch nicht, sagt ein Brauner-Sprecher.

Für die Hotellerie wäre eine pauschale Ortstaxenabgabe jedenfalls ein No-Go. So sei nicht überprüfbar, ob Unterkunftgeber andere Vorschriften, wie etwa das Gewerbe- oder Arbeitsrecht einhalten. „Dass Private Ortstaxen für touristische Vermietung bezahlen müssen, ist klar“, sagt Andrea Steinleitner, Hoteliersobfrau in der Wiener Wirtschaftskammer. „Aber das allein reicht nicht.“

Zum einen fordert sie eine Offenlegung der Vermieterdaten durch die Online-Plattformen. Und zum anderen eine Angleichung des „Ungleichgewichts zwischen privaten und gewerblichen Anbietern – was Belastungen bzw. Auflagen betrifft“. Müssen Hoteliers im Gegensatz zu Privatanbietern doch etwa Einkommens- oder auch Umsatzsteuer abführen. „Versteuern private Zimmervermieter denn ihr Einkommen?“, fragt Steinleitner. Parallel sei ihre Branche um ein Vielfaches mehr bürokratisch belastet – etwa punkto Sicherheit oder Brandschutz. Diese Auflagen müssten reduziert werden, meint sie.

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