OGH-Urteil läutet Ende der Rauch-Sheriffs ein
Das letztinstanzliche Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) raubt Österreichs Rauch-Sheriffs den Atem. Denn einer von ihnen, Gerald N., darf das Lokal „Marios Restaurant“ nicht mehr betreten. Der Betreiber, der bekannte Top-Gastronom Mario Plachutta, erwirkte ein Betretungsverbot.
Sollte Herr N. noch einmal nur einen Fuß in das Lokal setzten, wird er mit 15.000 Euro belangt. Das Urteil wurde (verkürzt erklärt) wie folgt begründet: Wenn ein Gast, nur um Anzeige gegen den Betreiber zu erstatten, das Lokal besucht, darf der Inhaber über das Hausrecht ein Lokalverbot erteilen.
Georg Röhsner, Anwalt des Rindfleisch-Papstes, interpretiert das Urteil diplomatisch: „Mein Mandant ist sicher kein Vorkämpfer für das Rauchen in der Gastronomie.“
5000 Euro Strafe
Gerald N. sieht das gänzlich anders: „Ich habe Plachutta seit 2011 bereits drei Mal wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz angezeigt. Er wurde auch zu 5000 Euro Strafe verurteilt. Das ist seine Retourkutsche.“
Tatsächlich belegte der Gastronom den ungebetenen Gast Gerald N. schon damals mit einem Betretungsverbot. Doch der erklärte Nichtraucher ignorierte die Verbannung, besuchte wiederum das Lokal in Wien-Hietzing und zeigte weiter die Problematik – eine offene Türe zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich – bei den Behörden an. Das aktuelle Urteil des OGH kann N. nicht verstehen: „Ich war immer unauffällig und störte den Betrieb nicht. Gäbe es solche Menschen wie mich nicht, wäre Österreichs Gastronomie noch mehr verraucht als jetzt.“ Insgesamt zeigte Gerald N. – er sieht sich als aktiver, mündiger Bürger, nicht aber als Rauch-Sheriff – etwa 1000 Lokale im gesamten Bundesgebiet wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz an.
Der langwierige Prozessmarathon hat für den überzeugten Nichtraucher jetzt auch finanzielle Konsequenzen. Er muss Plachutta-Anwalt Röhsner und die Gerichtsgebühren bezahlen. 5800 Euro sollen es bisher gewesen sein.
Verhaltene Unterstützung erhält N. von Österreichs bekanntestem Rauch-Sheriff Dietmar Erlacher: „Er ist kein Mitglied des Rauch-Sheriff-Teams. Aber ich ziehe meinen Hut vor ihm. Denn er hilft mit, dass Österreichs Lokale rauchfrei werden.“ Über eine APA-Aussendung stellte Erlacher allerdings klar, dass er nicht der Rauch-Sheriff sei, der vom OGH zu einem Lokalverbot verurteilt wurde. Der Nichtraucher-Schützer unterstrich auch, dass im Rahmen der Initiative „Rauchfreie Lokale“ bisher 21.600 Verstöße gegen das Tabakgesetz in Lokalen angezeigt wurden.
Plachutta schweigt Gastronom Mario Plachutta war zu keiner Stellungnahme bereit. Sein Anwalt aber betonte im KURIER-Telefonat die rechtliche Komponente: „Es geht ausschließlich darum, dass es einem Unternehmer freistehen muss, Personen seines Lokales zu verweisen, die dieses ausschließlich in der Absicht besuchen, ob sie Anzeige gegen ihn erstatten können.“
Kommentare