Obdachlosen geschlagen: Suspendierung von Polizist aufgehoben
Jener Polizist, der vergangenes Jahr einen Obdachlosen in einem Heim misshandelt hat, befindet sich wieder im Dienst. Der Beamte war nach dem Übergriff suspendiert worden, wurde am Wiener Landesgericht wegen versuchter Körperverletzung sogar zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Bei einer Disziplinarverhandlung wurde die Suspendierung des Beamten jetzt aufgehoben. Er kam mit einer Geldstrafe von 15.000 Euro davon.
„Wie auf dem Überwachungsvideo ersichtlich, vermittelt der Beamte durch sein gewalttätiges Auftreten den Charakterzug einer Person, die in einer Konfliktsituation unkontrolliert, brutal und rücksichtslos ihre Emotionen, vor allem Wut, auslebt“, hieß es im Schuldspruch. Außerdem werfe sein Verhalten ein „bedenkliches Bild auf den gesamten Polizeiapparat“.
Kollege auch verurteilt
Weil bei dem Beschuldigten jedoch mehr Milderungsgründe als Erschwerungsgründe vorzufinden war, wurde die Suspendierung aufgehoben. Als mildernd wurde das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die gute Dienstbeschreibung und seine 15 Belobigungen gewertet. Außerdem wurde sich der „ursprüngliche Verdacht der vollendeten Körperverletzung nicht bestätigt“. Sein Kollege, der nur weggesehen hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt
Zu dem Übergriff war es am 2. Juli 2017 in der Unterkunft des Samariterbundes in Wien-Penzing gekommen. Der Obdachlose hätte trotz mehrmaliger Aufforderung die Einrichtung nicht verlassen, der Beamte hatte seinem Gegenüber vier Ohrfeigen versetzt.Der Samariterbund hatte an die Personalabteilung der Wiener Polizei ein Schreiben inklusive eines USB-Sticks mit Videoaufnahmen mitgeschickt, wodurch der Fall publik wurde.
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