Polizist auf Social Media: "Hab den Trottel verprügelt"

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Online-Vergehen von Polizisten nahmen zu - Polizei gab Dienstanweisung zu Verhalten auf Facebook und Co heraus.

Im Oktober 2016 war in Favoriten ein psychisch kranker Flüchtling auf eine Straßenbahn geklettert, und hatte versucht, an die Stromoberleitung zu fassen. Binnen kürzester Zeit ging ein Video des Vorfalls viral, Hunderte rassistische und abwertende Postings wurden veröffentlicht. Wie sich jetzt herausstellt, stammte einer der Beiträge von einem Wiener Polizisten. Der Beamte kommentierte die Aufnahme auf seiner Facebookseite mit: "Net amal auf die Scheiß Stromleitung is verlass". Weil er bei seinem Profil als Dienstgeber noch dazu "LPD Wien" angegeben hatte, wurde der Fall rasch publik und gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte fasste eine Geldstrafe von 1000 Euro aus und musste sich auch vor der Disziplinarkommission des Bundesministeriums für Inneres verantworten. Dort wurden ihm auf Grund seiner "diskriminierenden Äußerung" weitere 800 Euro als Geldstrafe auferlegt.

Van der Bellen attackiert

Wegen hetzerischen Äußerungen auf WhatsApp wurde gegen einen weiteren Polizisten ein Verfahren eingeleitet. Der Beamte hatte sich wegen der Bundespräsidentschaftswahl in einer Gruppe pietätlos verhalten. Weil Alexander Van der Bellen gewann, ließ er seinem Unmut freien Lauf. "Trottelvolk", "Noch mehr Gesindel in Österreich" oder "Not my fucking President" hetzte der Beamte. Außerdem schickte er ein Bild in die Gruppe, auf dem ein Anschlag mit einem Fahrzeug zu sehen war. Dem Beschuldigten wurde von Seite der Behörde eine Geldstrafe von 500 Euro auferlegt. Die Disziplinarkommission sprach eine Geldstrafe von 800 Euro aus.

Mittlerweile wurde von der Kommission auch der Fall jenes Wiener Beamten behandelt, der polizeiinterne Informationen weitergegeben haben soll – auch an ein Mitglied der Rockergruppe " Osmanen Germania". Im Juli war der Beamte am Landesgericht bereits zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden.

Immer wieder hatte der Polizist unerlaubt Akten abfotografiert und Informationen über WhatsApp weitererzählt. Dabei griff der Beschuldigte mehrmals auf das PAD-System (Protokollieren-Anzeigen-Daten, Anm.) zu, schickte Informationen an seine Kontakte weiter. Weiters verbreitete er ein Bild von einem Tatort, verriet sogar wo ein Planquadrat stattfinden werde. Kuriose Texte aus dem Polizeialltag waren keine Seltenheit. "Hab in der Früh einen Widerstand gehabt. Widerstand gegen die Staatsgewalt. Hab kämpfen müssen und den Trottel verprügelt" ist nur ein kleiner Auszug.

Polizist auf Social Media: "Hab den Trottel verprügelt"
KURIER-Grafik/-Montage: Breineder WhatsApp- und Facebook-Screens & Illus sind nachgezeichnet.

Für seine Ehefrau griff der Beamte sogar auf das Zentrale Melderegister zu, fotografierte dieses ab und schickte ihr das Bild. Auf Grund des Amtsmissbrauches wurde der Beamte vorübergehend suspendiert. Weil aber mehrere Chatverläufe verjährt waren und er von einigen Vorwürfen freigesprochen wurde – die Ermittlungen waren trotz der Verfehlungen nicht wirklich gefährdet – wurde von einer Suspendierung Abstand genommen. Nichtsdestotrotz kam dem Verdächtigen das Fehlverhalten teuer zu stehen. Er fasste von der Kommission eine satte Geldstrafe von 5000 Euro aus.

Keine Einzelfälle

Die drei erwähnten Polizisten hatten allesamt gegen eine spezielle Dienstanweisung der Wiener Polizei verstoßen. Seit 2013 schreibt diese vor, wie sich die Beamten privat auf Sozialen Medien zu verhalten haben. Laut Daniela Tunst, Leiterin der Wiener Polizeipressestelle, steht der richtige Umgang mit solchen Medien im Mittelpunkt. "Es geht darum, darauf hinzuweisen, dass auch in sozialen Netzwerken jenes Verhalten Konsequenzen nach sich zieht, das auch im normalen Leben in der Öffentlichkeit durch Äußerungen oder Handlungen dienst- oder strafrechtliche Folgen hätte. Also das Verhalten im Netz wird genauso bewertet, wie das Verhalten im normalen Leben", sagt Tunst.

Doch das dürfte nicht bis zu jedem Polizisten durchgedrungen sein. Denn die angesprochenen Beispiele sind keine Einzelfälle. Die Vergehen nach der Dienstanweisung sollen in letzter Zeit stark zugenommen haben. "Das hat sicher damit zu tun, dass die Nutzung der Sozialen Netzwerke allgemein auf dem Vormarsch ist", meint Tunst. Genaue statistische Auswertung gäbe es aber keine.

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