Novelle des Tierschutzgesetzes passierte Ministerrat

Hunde-Welpen
Das neue Gesetz war im Vorfeld heftig umstritten. Es gab 660 Stellungnahmen.

Die vom Gesundheitsministerium geplante Novelle des Tierschutzgesetzes hat gestern, Dienstag, den Ministerrat passiert. Nun geht die Vorlage ans Parlament. Sie enthält unter anderem ein Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen - der KURIER berichtete.

Die Novelle sieht auch vor, dass Personen, die Tiere wiederholt aufnehmen, weitergeben bzw. vermitteln, vor Aufnahme der Tätigkeit diese der Behörde melden. Innerhalb von sechs Monaten muss dann das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen kontrolliert werden. Ebenso enthält die Novelle eine Klarstellung, dass nicht nur gewerbliche, sondern alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung bedürfen. Vorgesehen ist auch die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Microchips.

Das Werk von Sabine Oberhauser

Was die Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen betrifft, so wird diese verbessert. So soll die Möglichkeit der Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof und der Akteneinsicht bei Strafgerichten in Tierschutzvergehen nun möglich sein.
Der Entwurf, der der Regierung von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), der die Geschäfte im Gesundheitsbereich interimistisch weiterführt, vorgelegt wurde, hatte im Vorfeld zum Teil Kritik durch NGOs hervorgerufen, ebenso gab es 660 Stellungnahmen. Sie kritisierten unter anderem, dass weiterhin Stachelhalsbänder bei Polizeihunden oder auch die Zucht von Niederwild zum Zweck der Bejagung erlaubt bleiben.

Es war dies gestern der erste Ministerrat nach dem Tod von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ). „Wir haben heute ein Gesetz beschlossen, das noch aus ihrer Feder stammte“, sagte Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ). „Das war das letzte große politische Werk“, das sie hinterlassen habe, so Kern.

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