Neue Schanigartenregeln ab September
Gastronomen fordern seit längerer Zeit, die Sitzgärten auch in den Wintermonaten aufsperren zu können. Die zuständige Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) hat jetzt vier Varianten präsentiert, zu denen alle relevanten Betroffenen in den nächsten Wochen befragt werden. Sie sehen folgendermaßen aus:
Variante A: Bewilligungszeitraum von 1. März bis 30. November nach geltender Rechtslage. Zusätzlich ist in den Wintermonaten Dezember bis Februar die Aufstellung einer begrenzten Anzahl von Stehtischen - ohne Sitzgelegenheiten und ohne Service – zulässig. Diese Variante ist auch unter dem Aspekt des generellen Rauchverbots ab 2018 zu sehen.
Variante B: Bewilligungszeitraum von 1. März bis 30. November nach geltender Rechtslage. Zusätzlich ist in den Wintermonaten Dezember bis Februar die Aufstellung von Tischen und Sesseln unmittelbar vor einem Gastronomiebetrieb zulässig.
Diese dürfen ausschließlich direkt an der jeweiligen Hausmauer bis zu einer Breite von maximal 1 Meter. aufgestellt werden bei einer einzuhaltenden Mindestgehsteigbreite von 2 Meter.
Variante C: Verlängerung des Bewilligungszeitraumes von derzeit 1. März auf 1. Februar bis 30. November bei ansonsten gleichbleibender Rechtslage.
Variante D: Ganzjähriger unbeschränkter Bewilligungszeitraum. Höhere Abgabe in den Wintermonaten Dezember, Jänner und Februar zwecks Lenkungswirkung.
Für alle vier Möglichkeiten gilt: Eine Beheizung ist zulässig, dazu wird eine Abgabepflicht eingeführt.
Und so sieht der weitere Fahrplan aus: Die Vorschläge gehen jetzt an sämtliche Bezirksvorsteher, Magistratsdirektion inkl. betroffener Dienststellen, Wirtschaftskammer, Wirtschaftsagentur, Wien Tourismus und Wiener Linien. Sie können darüber abstimmen und sollen ihre Entscheidung auch ausführlich begründen. Die Fragebögen müssen bis 9. Mai retourniert werden. Für Mitte Mai ist dann ein Runder Tisch mit allen Betroffenen dazu geplant. Danach soll eine entsprechende Gesetzesnovelle erarbeitet werden (betroffen ist das Gebrauchsabgabegesetz). Nach einer neuerlichen Begutachtungsfrist, bei der die Betroffenen abermals Stellung nehmen können, kann sie im September-Landtag beschlossen werden.
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