Neue Anrainer bringen alte Heurige in Bedrängnis

Neue Anrainer bringen alte Heurige in Bedrängnis
Zugezogene wollen mit Anzeigen erzwingen, dass Gastgärten früher schließen.

Er ist ein Urgestein der Döblinger Heurigen: Seit 1905 wird beim Welser in der Probusgasse aus’gsteckt. „Original Wiener Musik täglich ab 19 Uhr“ inklusive. Doch jetzt ist das Heurigenidyll in Gefahr: „Wenn wir im Sommer unseren Gastgarten nur mehr bis 22.30 Uhr aufsperren dürfen, werden wir aufgeben müssen“, sagt Michael Ruthner, Neffe des Inhabers.

Was ist passiert? Letzten Sommer flatterte dem Heurigen die Anzeige eines erbosten Anrainers ins Haus: Schon wieder habe er nach 23 Uhr den Gastgarten-Betrieb samt Musik ertragen müssen, beschwert er sich darin.

Das Recht hat er dabei auf seiner Seite: An sich dürfen Gastgärten von Wiener Heurigen bis 24 Uhr offen haben. Es sei denn, die Nachbarschaft fühlt sich wiederholt in unzumutbarer Weise belästigt. Dann kann die Behörde anordnen, dass der Garten schon früher schließen muss. „Das würde unserem Geschäft massiv schaden“, sagt Ruthner. „Gerade an heißen Sommertagen kommen die Gäste gern erst später und bleiben länger sitzen.“

Kein Einzelfall: Seit einigen Jahren müssen sich Döblings Heurige immer öfter mit Beschwerden über Lärm herumschlagen. Meist stecken dahinter Zugezogene, die sich eine teure Neubauwohnung im Heurigengrätzel zugelegt haben, die dazugehörige Geräuschkulisse aber nicht ertragen.

Früher zusperren

„Dabei sind wir es, die das Ortsbild geschaffen haben“, sagt Ferdinand Hengl. Er ist Seniorchef des Heurigen Hengl-Haslbrunner. Wegen wiederholter Beschwerden hat sein Gastgarten freiwillig nur mehr bis 22 Uhr offen.

Das ruft jetzt Döblings Bezirkschef Adi Tiller (ÖVP) auf den Plan: Die betroffenen Grätzel sollen nicht mehr als Wohngebiet sondern als gemischtes Gebiet mit weniger strengen Lärmschutz-Auflagen gewidmet werden, fordert er von der Stadt.

Im Rathaus ist man skeptisch: „Mit Widmungskategorien kann man nur die Bebaubarkeit festlegen, also etwa die Höhe von Häusern “, heißt es im Büro von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Nutzung der Flächen könne man nur über die Gewerbeordnung regeln.

Zumindest für den Heurigen Welser besteht noch Hoffnung: Es müsse schon eindeutig nachgewiesen werden, dass der Lärm auch gesundheitsgefährdend sei, sagt ein Sprecher der Magistratischen Bezirksämter.

Kommentare