Nach Oberschenkelbruch eine Woche auf OP gewartet
Karin Bruckner ist heute noch fassungslos: "Wie kann man einen alten Menschen mit einem Knochenbruch einfach eine Woche liegen lassen?" Genau das passierte ihrem 87-jährigen Vater vor kurzem im AKH. Am Samstag, den 12. April, wurde er mit einer Oberschenkelhals-Fraktur in die Unfallchirurgie eingeliefert. Bis zur nötigen Operation musste er aber noch eine ganze Woche im Krankenbett ausharren. "In dieser Zeit wurde mein Vater täglich verwirrter. Außerdem hat er einen Dekubitus (Wundliegen, Anm.) entwickelt", erzählt Bruckner.
Einverständnis nötig
Doch wie konnte es zu dieser ungemein belastenden Verzögerung der Operation kommen? Bruckners Vater leidet an Alzheimer. Bei seiner Einlieferung musste daher erst geklärt werden, ob er überhaupt in der Lage ist, die für die Narkose nötige Einverständniserklärung zu unterschreiben. Nur in lebensbedrohlichen Situationen kann darauf verzichtet werden. "Offenbar aufgrund der aktuellen Personal-Einsparungen stand aber kein dafür zuständiger psychiatrischer Konsiliardienst zur Verfügung", sagt Bruckner.
Am Montag, zwei Tage nach der Einlieferung, erfolgte ein Antrag auf eine Sachwalterschaft beim Bezirksgericht. Bis sie erteilt wurde und damit Herr Bruckner endlich operiert werden konnte, vergingen weitere fünf Tage.
Im AKH bestreitet man ein Fehlverhalten: "Auch wenn der Konsiliardienst feststellt, dass der Patient nicht zu einer Einverständniserklärung in der Lage ist, muss ein Antrag auf Sachwalterschaft gestellt werden. Und das ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also gleich nach dem Wochenende, erfolgt", betont ein Sprecher.
"Handelt es sich um keinen lebensbedrohlichen Zustand, muss die Erteilung der Sachwalterschaft abgewartet werden", bestätigt auch Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz. "Es wird aber zu prüfen sein, ob es in diesem Fall nicht zu unnötigen Verzögerungen gekommen ist."
Damit es erst gar nicht zu solchen belastenden Situationen kommt, rät Pilz zu einer Vorsorgevollmacht. Damit kann eine Person vor dem Verlust der Einsichts- und Urteilsfähigkeit bestimmen, wer als Bevollmächtigter für sie entscheiden kann. Eine Sachwalterschaft wird damit unnötig.
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