Angeklagter leugnet 14-fachen Mordversuch
Der Tod der Wiener Studentin Alexandra R. könnte ein Mord gewesen sein. Und die Explosion am Hohen Markt am 16. April 2014 soll ein 14-facher Mordversuch an den Hausbewohnern gewesen sein. Über diese Möglichkeiten müssen ab dem heutigen Dienstag die Geschworenen am Wiener Landesgericht urteilen. Dem Angeklagten Werner Walter C. (vormals K.) wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Brand in seiner Wohnung in der Marc-Aurel-Straße 2 gelegt zu haben. Der Unternehmensberater soll insgesamt 20 Liter Benzin angezündet haben, bei der anschließenden Explosion wurde die 23-jährige Oxford-Studentin Alexandra R. getötet. Sie erstickte qualvoll unter dem Gewicht der umstürzenden Trennwand. Drei komplette Wände stürzten ein. Sein Anwalt Ernst Schillhammer stellte aber gleich im Eröffnungsplädoyer klar: "Niemand mit Hausverstand kann hier einen Mord sehen".
Rückblick auf den 16. April:
Der 45-jährige Angeklagte, der für die Tat nicht verantwortlich sein will, hatte zuvor eine längere Karriere als Mietnomade hinter sich. Er lebte auf großem Fuß, offenbar auf zu großem. Mehrfach änderte er seinen Namen und blieb trotz hohen Einkommens (bis zu 150.000 Euro im Jahr) seine Miete an feinen Wiener Adressen schuldig. Als es zur Explosion kam, standen vor dem Haus bereits die Halteverbotsschilder für die Zwangsräumung seines aktuellen Appartments. Auch sonst gab es mehrfache gerichtsanhängige Zwangsvollstreckungen gegen ihn - von der BAWAG über A1 bis zur Sozialversicherung.
Lebenslange Haft droht
50 Personen waren zum Zeitpunkt des Brandes in dem Wohnhaus. Stundenlang musste die Feuerwehr vor Ort sein, die Wucht der Explosion zerbarst auch Scheiben an gegenüberliegenden Gebäuden, darunter einer Bank. Nur wenig später schrieb der gebürtige Wiener an seinen vorherigen Vermieter ("Na du Holzwurm") und drohte auch ihm, dass es "krachen" würde. Zu diesem Zeitpunkt wurde nach Werner C. bereits namentlich gefahndet.
Während seiner Abwesenheit müsse jemand in die Wohnung eingedrungen sein und dort „zufällig oder gefinkelt, ich weiß es nicht“ Benzin verschüttet haben, so die Verantwortung des 46-Jährigen bei der ersten Verhandlung. Als er seine Wohnung aufsperren wollte, sei „die Explosion losgegangen“. Er habe einen „Feuerball“ wahrgenommen, sei zurückgeschleudert worden und im Stiegenhaus zu Sturz gekommen. Er sei schließlich „im Schock davongelaufen“.
Als möglichen Unbekannten, der das Feuer gelegt haben könnte, brachte der 46-Jährige seinen Vermieter ins Spiel. Dieser habe (zumindest laut einem SMS) Kontakt zur Ostmafia, behauptete er am Dienstag in seiner Beschuldigteneinvernahme, die sich zunächst auf den Lebensweg des Angeklagten beschränken sollte. Zur Tat selbst wollte sie ihn erst am Mittwoch befragen. Vorher sollte der Brandsachverständige sein Gutachten präsentieren.
Bereits zweiter Prozess
Der erste Prozess vor einem Schöffensenat endete im vergangenen Oktober bereits am ersten Tag überraschend mit einem Unzuständigkeitsurteil. Nun geht es vor den Geschworenen um Mord und 14-fachen Mordversuch. Dem Angeklagten droht dabei lebenslange Haft. Geladen sind ab heute allein vier Sachverständige und 22 Zeugen. Ein Urteil des Schwurgerichts (Vorsitz: Martina Krainz) wird allerdings frühestens im Herbst erwartet.
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