Mutter und Behörde können Jugendlichen nicht bändigen

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Zwei junge Männer (14, 15) bedrohten eine Frau mit einer Pistole und stahlen ihr Auto. Sie sind in Haft.

Lass den Schlüssel stecken und verschwinde!“ Parallel zu der Aufforderung bedrohten in der Nacht auf Mittwoch, zwei junge Männer eine Pkw-Besitzerin in Wien-Leopoldstadt mit einer silbernen Pistole. Dabei zielte der ältere des Duos auf den Kopf der 21-Jährigen.

Das Opfer rannte in Todesangst davon und verständigte die Polizei. Zu diesem Zeitpunkt war es Dienstag 23.10 Uhr. Die Sofortfahndung hatte Erfolg. Gegen 23.40 Uhr entdeckten Beamte den Wagen auf einer Tankstelle in Wien-Simmering.

Jetzt wurde klar, dass es sich bei dem Car-Jacking um einen brutalen Fall von Jugendkriminalität handelte. Denn einer der Täter, der 15-jährige Kevin N. saß noch im Wagen. Er wurde festgenommen. Sein Komplize, der 14-jährige Raphael S. befand sich auf der Toilette. Die Polizisten brachten Kunden und Personal in Sicherheit. Als S. das WC verließ, klickten die Handschellen. Bei der Waffe handelte es sich um ein echt aussehendes Spielzeug.

"Alter Bekannter"

Im Polizeiarrest wurde rasch klar, dass ein junger „alter Bekannter“ gefasst wurde. Denn der kürzlich strafmündig gewordene Raphael S. (14) narrt seit zwei Jahren die Exekutive. Ihm werden Raubüberfälle und Sachbeschädigungen vorgeworfen.

Für Schlagzeilen sorgte der Jugendliche aus Favoriten am 23. Mai. Laut Exekutive soll der Bursche damals den Opel Astra seiner Mutter gestohlen haben. Mit zwei Freunden beging er daraufhin einen Treibstoff-Diebstahl. Danach wollte das Trio in Tschechien, im Shopping-Tempel Excalibur Softguns kaufen. Der weitere Plan wäre gewesen, in Deutschland und Österreich Raubüberfälle zu begehen.

Seine Mutter verstieß ihn von zu Hause. Im Sommer war der damals 13-Jährige in einer Wohngemeinschaft des Wiener Jugendamtes. Sprecherin Gabriele Ziering: „Dort stiftete er die Mitbewohner zum Moped-Diebstahl an.“ Seitdem ging er auch nicht mehr zur Schule. Auf beide Jugendliche wartet die U-Haft.

Strafmündig ab 14: Jugendstrafrecht

Erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist ein junger Mensch strafmündig. § 4 Abs. 1 StGB besagt: Unmündige, die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, sind nicht strafbar. Es gibt keine altersbegründeten Ausnahmen. Wird ein unter 14-jähriger Täter von der Polizei festgenommen, muss er an die Erziehungsberechtigten oder den Vormund übergeben werden. Ist das nicht möglich, übernimmt das Jugendamt. In der Regel soll dieses dann für die Resozialisierung der jungen Täter sorgen.

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