Kind nach Geburt erwürgt: Bedingte Haft für Mutter

In einem Simmeringer Hotel kam es zu der Tat.
Die 22-Jährige, die von der Schwangerschaft nichts bemerkt haben will, muss nicht ins Gefängnis. Sie befand sich im Ausnahmezustand.

Es war eine grauenhafte Serie von Kindstötungen, die im Vorjahr Wien erschütterte. Innerhalb weniger Wochen wurden in der Bundeshauptstadt drei Säuglinge bzw. Kleinkinder getötet und in zwei Fällen im Müll entsorgt. Die Hauptverdächtigen:  die Mütter der Opfer. Die erste dieser Frauen, eine 22-jährige Handelskauffrau aus dem Burgenland, musste sich am Montag am Wiener Landesgericht verantworten.

Ihr Prozess zeigt, warum es im österreichischen Strafgesetzbuch einen eigenen Paragrafen für Kindstötung gibt. Dieser greift, wenn die Mutter das Baby tötet, solange sie noch unter „der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht“, sich bei der Tat also in einem psychischen Ausnahmezustand befindet.

„Kein Babybauch“

Betroffene würden laut der psychiatrischen Gutachterin Sigrun Roßmanith in vielen Fällen die Schwangerschaft lange verdrängen. So auch in diesem. Richterin Christina Salzborn fragte die Angeklagte gleich zu Beginn, wie sie nach 40 Schwangerschaftswochen nichts bemerken konnte: „Haben Sie nicht zugenommen? Hat das Kind im Bauch nicht getreten?“

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