Muthgasse: VKI gewinnt Prozess gegen Parkplatz-Betreiber

Fünf Minuten hat Christian Prodinger auf dem Parkplatz in der Muthgasse geparkt.
Autofahrer musste 175 Euro zahlen und wurde wegen Besitzstörung geklagt.

Sie stand da mit drei Sackln“, erzählt Christian Prodinger. Der 53-Jährige wollte am 5. Dezember des Vorjahres seiner Frau beim Tragen von drei Einkaufstaschen helfen. Dafür hatte er sein Auto kurz auf dem Parkplatz in der Muthgasse abgestellt, gleich neben der Park-and-Ride-Anlage. „Das hat fünf Minuten gedauert. Ich habe sogar das Licht brennen lassen“, sagt Prodinger. Er habe geglaubt, dass das ein öffentlicher Parkplatz ist, das Hinweisschild habe er vom Auto aus nicht gesehen.

Wenige Tage später erreichte ihn ein Schreiben vom Anwalt des Parkplatzbetreibers CPO mit der Aufforderung, 175 Euro zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Tue er dies nicht, drohe ihm eine Besitzstörungsklage. „Ich habe gezahlt und unterschrieben“, sagt Prodinger. Dann habe er nachrecherchiert und gemerkt, dass der Parkplatzbetreiber „das in mehreren Bezirken abzieht“. Also hat Prodinger Rat beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingeholt und nachträglich erklärt, nur unter Vorbehalt gezahlt zu haben. Wenig später wurden die 175 Euro zurücküberwiesen und Prodinger geklagt.

Irrtum

Der VKI führte das Verfahren gegen den Parkplatzbetreiber – mit Erfolg: Das Bezirksgericht Döbling wies die Klage gegen Prodinger ab, ihm sind Kosten in der Höhe von 300,53 Euro zu ersetzen. Das Gericht beurteilte Prodingers Aussagen als „glaubwürdig“. Die Beschilderung, dass es sich hier um einen privaten Parkplatz handelt, sei „unzureichend“ und vom Auto aus nicht lesbar. Deshalb handle es sich bei der Einfahrt in den Parkplatz um einen „Irrtum“ und nicht um eine Besitzstörung. „Im Übrigen“, so das Gericht, „wäre aufgrund des äußerst kurzen Eingriffes (...) auch der Einwand der Schikane als berechtigt anzusehen.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beim VKI sind weitere zehn Verfahren gegen den Parkplatzbetreiber anhängig.

Kommentare