Muslimin mit Burkini durfte im Stadthallenbad nicht schwimmen

Burkinis müssen aus Bademoden-Stoff sein, heißt es seitens der Stadt (Symbolfoto).
Frauen mussten das Becken verlassen. Aus Sicherheitsgründen, sagt der Betreiber.

Diskriminiert fühlte sich dieser Tage eine junge Muslimin im Wiener Stadthallenbad. Dort sei sie aufgrund ihres Burkinis des Schwimmbeckens verwiesen worden, berichtet die Studentin. Und das, obwohl sie sich vor dem Badbesuch sogar noch telefonisch erkundigt habe, ob Burkinis gestattet sind – was eindeutig bejaht worden sei.

„Ich wollte genau so eine Situation unter allen Umständen vermeiden. Darum habe ich im Vorfeld extra nachgefragt, ob man im Stadthallenbad mit Burkini schwimmen gehen darf. Am Telefon sagte man mir, dass das kein Problem sei“, erzählt die 23-Jährige, die lieber anonym bleiben möchte, dem KURIER. Als sie und eine weitere Muslimin, die ebenfalls einen Burkini anhatte, dann aber wenige Minuten im Becken waren, habe sie eine Mitarbeiterin an den Rand geholt. „Sie sagte, dass wir so hier nicht schwimmen dürfen und hat das mit Hygienevorschriften begründet.“ Dass sich andere Badegäste in das Gespräch einmischten und für die Musliminnen Partei ergriffen, habe die Dame vom Personal auch nicht umstimmen können.

Die junge Frau will die Schmach nicht auf sich sitzen lassen und hat sich bereits an die Dokustelle der Islamischen Glaubensgemeinschaft sowie an die Antirassismus-Beratungsstelle ZARA gewandt. Zudem würden in den kommenden Tagen vermehrt Bekannte von ihr mit Burkinis ins Stadthallen-Bad schwimmen gehen, kündigt sie an. Quasi: jetzt erst recht.

Der Stoff entscheidet

Bei den Wiener Sportstätten bestätigt man den Vorfall zwar. Mit Diskriminierung habe die Entscheidung, die Damen aus dem Wasser zu holen aber definitiv nichts zu tun gehabt, sagt Sprecher Manfred Faly – sondern mit den Sicherheitsregeln in den Bädern. „Burkinis gehen prinzipiell in Ordnung – solange sie den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Das betrifft den Stoff der Badebekleidung: der muss wasserabweisend und schnell trocknend sein. Das sind Regeln, die für alle Badegäste gelten.“

Im konkreten Fall sei aber einer der beiden Burkinis aus Baumwolle gewesen – was laut Badeordnung verboten ist. Die Studentin bestreitet dies jedoch. Beide Burkinis seien aus Badeanzugstoff gefertigt, versichert sie.

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