Mordverdacht in Wien-Favoriten: Opfer wurde erwürgt
Jene junge Frau, die am Dienstag in den frühen Morgenstunden in der Angeligasse getötet wurde, wurde erwürgt, wie jetzt die Obduktion ergab. Zunächst war man davon ausgegangen, dass sie einem Bauchstich erlegen war. "Die Frau hatte mehrere Verletzungen, darunter auch eine Stichwunde im Bauchbereich. Die Todesursache war aber Erwürgung", erklärte Polizei-Sprecher Christopher Verhnjak im KURIER-Gespräch.
Weiter unbekannt ist das Motiv des Verdächtigen, der mit Frau in einer On-/Off-Beziehung lebte. Der 29-Jährige war gestern, Dienstag, bei einer ersten Einvernahme nicht geständig. Heute soll eine erneute Befragung stattfinden. Auch der genaue Tathergang ist demnach nach wie vor ungewiss. Als gesichert gilt bisher lediglich, dass der Lebensgefährte der 28-jährigen Polin Daria K. gegen 5.30 Uhr bei deren Stiefvater, der im selben Haus wohnt, läutete und ihn völlig aufgelöst um Hilfe bat.
Der 62-jährige Velia Dzemailoski war es dann auch, der seine Stieftochter tot im Bett liegend vorfand und die Polizei alarmierte. Rätsel gibt der Polzei nach wie vor die Tatsache auf, wie der Beschuldigte in die Wohnung gelangte. Denn das spätere Opfer hatte bereits um kurz vor Mitternacht den Polizeinotruf gewählt, weil ihr Freund sie geschlagen und zu Boden gestoßen haben soll.
Dabei erlitt die Frau leichte Blessuren, sie wurde deshalb von der Rettung in ein Krankenhaus gebracht. Dieses verließ sie später aber anscheinend wieder, um zur Wohnung zurückzukehren. "Die Geschehnisse nach der Entlassung in häusliche Pflege durch das Krankenhaus sind noch Gegenstand der Ermittlungen", heißt es von der Polizei. Aktuell gebe es jedenfalls keine Hinweise auf ein gewaltsames Eindringen in Wohnung durch den Tatverdächtigen. Ob dieser einen Schlüssel verwendet hat oder das Opfer ihn wieder hinein gelassen hat, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Polizei evaluiert Einsatz
Die Beamten starteten bereits nach der ersten Alarmierung um kurz vor Mitternacht eine Fahndung nach dem Verdächtigen, um ein Annäherungs- und Betretungsverbot auszusprechen. Da er aber weder in der Wohnung des Opfers in Wien-Favoriten, noch an seiner eigenen Wohnadresse in Wien-Meidling aufzufinden war, konnte dieses nicht ausgesprochen werden.
Eine erste interne Prüfung des Einsatzes habe aber ergeben, dass die Frau durch die Polizisten ausreichend über Schutzangebote aufgeklärt worden sei. Sowohl Opfer als auch Täter waren bereits wegen Handgreiflichkeiten gegeneinander amtsbekannt. Gegen beide wurden in der Vergangenheit Annäherungs- und Betretungsverbote ausgesprochen.
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