14-jährige Friedhofsmörderin: „Ich wollte, dass sie stirbt“
Anwältin Astrid Wagner vertritt die 14-Jährige, die eine Pensionistin am Friedhof erstochen hat.
Von Johanna Worel
Eine große Menschenmasse wartet am Mittwochmorgen vor Saal 303 am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Nicht alle werden einen Platz in dem kleinen Verhandlungssaal bekommen.
Vor Gericht steht ein 14-jähriges Mädchen, anwaltlich vertreten von Astrid Wagner und Dominique Perl. Sie hat am 23. Februar auf dem Friedhof Baumgarten eine 64-Jährige mit mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen getötet. Nach der Tat fotografierte sie das Opfer und schickte das Bild an Freunde.
„Kurzer aber weitreichender Paragraf“
Um kurz nach neun öffnet sich die Holztür zum Verhandlungssaal. Wenig später wird die Jugendliche von vier Justizbeamten hineingeführt. Ihr Blick wirkt leer und emotionslos.
Der Staatsanwalt beginnt mit der Anklage: „Mord ist einer der kürzesten Paragrafen, aber jener mit den wohl weitreichendsten Folgen.“ Unbestritten sei, dass die 14-Jährige die Tat begangen habe. Ungewöhnlich seien jedoch ihr junges Alter und die Tatsache, dass sie ihr Opfer nicht gekannt habe.
Ein Montag im Februar
Bereits mehrere Tage vor der Bluttat habe sich das Mädchen ein hölzernes Klappmesser besorgt. Den 23. Februar beschreibt sie vor Gericht so: „Ich bin in der Früh aufgewacht und habe Anspannung gespürt. Ich habe gedacht, ich muss jemanden umbringen, sonst muss ich mich umbringen.“
Gegen 13 Uhr verließ sie die betreute Wohngemeinschaft im 14. Bezirk, in der sie zu dem Zeitpunkt lebte. Zuvor habe sie zehn Xanax-Tabletten gekauft und eingenommen. Die Benzodiazepine hätten ihr ein Gefühl von Euphorie gegeben und sie mutiger gemacht.
„Ich wusste dann, ich will es tun, ich will jemanden umbringen“, schildert sie. Eine Freundin, mit der sie zu dem Zeitpunkt geschrieben hatte, soll sie darin bestärkt haben. Auf ihrem Handy suchte sie nach einem Friedhof und fuhr schließlich nach Baumgarten. Dort habe sie die Frau zufällig ausgewählt und von hinten angegriffen.
„Ich wollte, dass sie schnell ausblutet“
Das Opfer wehrte sich, doch die Jugendliche brachte sie zu Boden und stach mehrfach auf sie ein. „Ich habe bewusst auf Kopf und Hals gestochen. Ich wollte, dass sie schnell ausblutet“, so die Angeklagte.
Anschließend fotografierte sie die Frau und schickte das Bild an mehrere Freunde. „Ich wollte ihnen zeigen, was ich getan habe. Und dass sie wissen, dass ich ins Gefängnis gehe.“ Ob das Opfer zu diesem Zeitpunkt noch lebte, habe sie nicht gewusst. „Ich war mir nicht sicher. Aber ich wollte, dass sie stirbt.“
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums.
Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.
- Rat auf Draht ist die österreichische Notrufnummer für Kinder und Jugendliche. Die Nummer ist unter 147 rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar.
- Die Ö3-Kummernummer ist unter 116 123 täglich von 16 bis 24 Uhr und ebenfalls anonym erreichbar.
- Die Telefonseelsorge ist unter der kostenlosen Telefonnummer 142 rund um die Uhr als vertraulicher Notrufdienst jeden Tag des Jahres erreichbar.
- Auf der Website www.bittelebe.at finden Angehörige/Freunde von Menschen mit Suizidgedanken Hilfe.
„Sie war an diesem Tag nicht anders als sonst.“
Aufgrund des Geständnisses ging es im Prozess daher nicht darum, wer die Tat begangen hat. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage, wie es dazu kommen konnte – und ob die Jugendliche zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war.
„Ich habe sie an diesem Tag nicht anders erlebt als sonst“, sagt eine Betreuerin der Wohngemeinschaft vor Gericht. Die 14-Jährige habe beim Mittagessen lediglich erwähnt, ihr sei langweilig. Wenige Stunden später stand sie mit blutigen Händen wieder vor der Tür der WG.
Dabei seien Warnsignale schon länger bekannt gewesen. Laut der Betreuerin habe die Jugendliche wiederholt von Gewalt- und Tötungsgedanken gesprochen. Auch ihre Faszination für Friedhöfe sei Thema interner Fallbesprechungen gewesen.
True-Crime-Fan
Vor Gericht berichtet die 14-Jährige zudem, fast täglich True-Crime-Inhalte, Videos über Serienmörder und sogenannte Gore-Videos (besonders brutale Gewaltvideos) konsumiert zu haben. „Das hat mir einen Kick gegeben“, sagt sie.
Brief aus eigenem Blut
Für Verteidigerin Astrid Wagner steht die Vorgeschichte ihrer Mandantin im Mittelpunkt. Die Jugendliche habe seit Jahren psychische Probleme und immer wieder nach Hilfe gerufen. Als Beleg verweist Wagner auf einen Brief, den ihre Mandantin mit ihrem eigenen Blut an ihre Mutter geschrieben haben soll. Darin heißt es: „Ich schreie, ich rufe nach Hilfe. Doch ich werde nur in ein kaltes Spital geschickt.“ Damit bezieht sie sich auf ihre Aufenthalte in einer geschlossenen Psychiatrie.
Klar: Jugendliche war zurechnungsfähig
Das psychiatrische Gutachten, dass unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen wurde, kommt jedoch zu einem klaren Ergebnis: Die Jugendliche war zurechnungsfähig. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankungen und ihres Drogenkonsums bestehe allerdings die Gefahr weiterer schwerer Straftaten.
Nach kurzer Beratung der Schöffen fällt das Urteil: acht Jahre Haft wegen Mordes. Zusätzlich wird die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.