14-Jährige vor Gericht: Mordprozess nach Bluttat auf Wiener Friedhof
Anwältin Astrid Wagner vertritt die 14-Jährige, die eine Pensionistin am Friedhof erstochen hat.
Am Wiener Straflandesgericht hat am Mittwoch der Prozess zur Bluttat an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar begonnen. Eine 14-Jährige ist beschuldigt, aufgrund von Tötungsfantasien die ihr völlig unbekannte Frau mit einem Klappmesser getötet zu haben.
Das Mädchen soll mehrfach auf die 64-Jährige eingestochen haben. Die Frau verstarb noch am Tatort. Die Jugendliche, die in einer sozialpsychischen Einrichtung lebte, hatte die Tatwaffe kurz zuvor gekauft.
Astrid Wagner verteidigt 14-Jährige
Die 14-Jährige, anwaltlich vertreten von Astrid Wagner, wurde bereits weit vor der Verhandlung in das Nebenzimmer, das eigentlich für die Geschworenenberatung zur Verfügung steht, gebracht, um sie vor den zahlreich gekommenen Medien zu schützen.
In schwarzem Hemd und blauen Jeans kam sie dann direkt aus dem Nebenraum in den Verhandlungssaal, setzte sich vor die Richterin und antwortete mit hoher, leiser Stimme. Wagner beantragte kurz nach den Eröffnungsplädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit, was vom Senat abgelehnt wurde.
"Ich bin aufgestanden und hab" eine Anspannung gemerkt", sagte die 14-Jährige zu den Geschehnissen am Tattag. Sie habe in ihrem Bett gelegen und die ganze Zeit auf die Decke gestarrt. "Ich hab" mir gedacht, dass ich jemanden umbringen muss." Das Klappmesser habe sie sich eine Woche vor der Tat gekauft, auch "um mich selbst zu verletzen".
Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt
Sie habe sich auch einer Freundin in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar "aufgemuntert", die Bluttat durchzuführen. Erneut beantragte die Verteidigung aufgrund dieser Aussage den Ausschluss der Öffentlichkeit, um den höchstpersönlichen Lebensbereich der minderjährigen Freundin zu schützen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Am Tag der Tat ging die 14-Jährige auf den Friedhof in Penzing, um nach einem möglichen Opfer zu suchen. Sie ging von hinten auf die Pensionistin los, die dort spazieren war. "Auf einmal lag sie da und hat sich nicht mehr gewehrt." Am Ende hatte das Opfer mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen, vor allem im Kopf- und Halsbereich.
Fotos von getöteter Frau verschickt
Danach machte die Jugendliche, die vor der Tat Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen hatte, noch Fotos vom Leichnam und schickte sie an drei Personen. "Ich wollte, dass meine Freunde wissen, dass ich ins Gefängnis gehe", sagte die 14-Jährige. Zurück in ihrer betreuten WG wählte sie den Notruf und gestand die Tat. "Ich war selber im Schock, was ich gemacht habe, von der Situation", so die Beschuldigte.
"Sie hat nach Hilfe gerufen", sagte ihre Anwältin. In einem Brief an die Mutter sprach sie von dem "Schmerz, der sie umarmt wie ein bester Freund". Das Tötungsdelikt sei "völlig unbegreiflich, ein Kind begeht so eine Tat". Aufgrund der Einnahme der Medikamente sei ihre Dispositionsfähigkeit herabgesetzt, betonte der Staatsanwalt. Sie habe das Gefühl gehabt, sie müsse jemanden töten, ansonsten müsse sie Suizid begehen, sagte der Ankläger.
14-Jährige war bei der Tat zurechnungsfähig
Laut psychiatrischem Gutachten war die 14-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Aufgrund ihrer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus, der Störung ihres Sozialverhaltens und ihres Drogenkonsums geht von der Jugendlichen allerdings die Gefahr aus, mit großer Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit unter dem Eindruck der schwerwiegenden und anhaltenden psychischen Störung erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen zu begehen.
Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten untergebracht.
Von Seiten des Staatsanwalts wurde zusätzlich die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wird der Fall nicht vor einem Geschworenen-, sondern von einem Schöffengericht verhandelt.
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