Explosion in Hernals: Lebenslange Haft

Die Gasexplosion hatte sich vor rund einem Jahr ereignet.
Der Angeklagte ist von einem Mitgefangenen schwer belastet worden. Er soll auch die Staatsanwältin und ihr Kind bedroht haben.

Der Mordprozess gegen einen 56-Jährigen, der am 26. Jänner 2017 seine Wohnung in Wien-Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt und den Hausverwalter getötet haben soll, ist Donnerstagnachmittag mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage zu Ende gegangen. Der Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworene verurteilten den Beschuldigten einstimmig wegen Mordes, 23-fachen Mordversuchs, Brandstiftung sowie gefährlicher Drohung. Der 56-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Erschwerend waren das Zusammentreffen von Vergehen und Verbrechen sowie die Heimtücke der Tat. Mildernd wurde gewertet, dass es teilweise beim Versuch blieb und dass die Dispositionsfähigkeit des Mannes herabgemindert war.

"Äußerst ichbezogene Haltung"

Der Angeklagte habe eine "äußerst ichbezogene Haltung" gezeigt und sich in die Opferrolle manövriert, sagte Schwurgerichtsvorsitzende Richterin Andrea Wolfrum in ihrer Urteilsbegründung. Die Explosion sei ein "Akt der Selbstjustiz" gewesen und habe das Leben und das Vermögen der Hausbewohner gefährdet. Auch habe der Beschuldigte "eine Gleichgültigkeit an den Tag gelegt", als die Opfer ausgesagt hätten. Somit sei mit der Höchststrafe vorzugehen gewesen. Den Privatbeteiligten wurde Schmerzengeld in der Höhe von mehr als 315.500 Euro zugesprochen.

Mitgefangener belastete Angeklagten schwer

Im Mordprozess ist der Angeklagte von einem Mitgefangenen schwer belastet worden. Der 39-Jährige sagte aus, dass ihm gegenüber der Beschuldigte die Tat gestanden habe. Er habe die Menschen vor seiner Tür, die ihn delogieren wollten, "hochgejagt".

Die beiden lernten sich bei der Essensausgabe im Gefängnis kennen und sprachen auch über ihre Fälle. Dabei beteuerte der 56-Jährige stets, dass die Explosion ein Unfall gewesen sei, sich aufgrund einer undichten Gasleitung die Dämpfe in der Holzdecke sammelten und es so zu dem Unglück kam. Zwei bis drei Wochen vor Weihnachten unterhielten sich die Männer erneut darüber und da meinte der 39-jährige Mitgefangene, der früher am Bau gearbeitet hat, dass ihn der 56-Jährige "nicht mit Honig anschütten soll".

"Da war er überrascht", sagte der Strafgefangene dem Schwurgericht (Vorsitz: Richterin Andrea Wolfrum) am Donnerstag. Der 56-Jährige habe ihm daraufhin gestanden, dass er, als es an seiner Tür klopfte, den Gashahn in der Küche aufgedreht habe und ins Wohnzimmer gegangen sei. "Er sagte, 'und dann hab ich sie hochgejagt'", berichtete der 39-Jährige. Er habe es "aus Zorn" getan, weil er "sich verarscht gefühlt" habe, da er trotz Zahlungen delogiert hätte werden sollen. Bei der Aussage ging ein Raunen durch den Zuschauerraum im Gerichtssaal.

Als der 56-Jährige in einem weiteren Gespräch die Staatsanwältin und ihr Kind bedroht hatte, meldete der 39-Jährige das den Justizwachebeamten. "Er meinte, 'die werden schon sehen, wenn ich draußen bin'", erzählte der Strafgefangene. Vor zwei Tage wurde er zu den Vorfällen einvernommen, am Donnerstag sagte er vor dem Schwurgericht aus. "Da geht es um Menschenleben, das ist kein Spaß."

"Mir reicht's jetzt"

Die Aussage des Mithäftlings brachte den Angeklagten außer sich. "Mir reicht's jetzt! Das sind Lügen! Ich will zurück in meine Zelle", schrie er. Erst als ihm die Justizwachebeamten die Krücken, mit denen er um sich schlug, wegnahmen, ließ er sich beruhigen. "Ich habe nie solche Aussagen gemacht", sagte er der vorsitzenden Richterin Andrea Wolfrum. Er habe lediglich den 39-Jährigen in seine Akten Einsicht nehmen lassen. "Er hat gesagt, er kennt sich aus, er gibt mir einen Rat."

Anfang Jänner soll es laut dem Mithäftling erneut zu einer Bedrohung gegenüber einem weiteren Gefangenen gekommen sein. Der Angeklagte leidet unter Tinnitus und ihm machen die pfeifenden Wassergeräusche in den Leitungen der Justizanstalt Josefstadt zu schaffen. Er beschuldigte einen Mitgefangenen, dass dieser absichtlich in der Nacht die Leitung aufdrehe, wodurch es zu diesen Pfeifgeräuschen komme. Bei der Frühstücksausgabe meinte der Angeklagte zu dem 39-Jährigen, dass er den anderen Häftling deshalb "abstechen würde".

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