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Mordprozess gegen 14-Jährige nach Bluttat auf Friedhof startet

Mädchen ging aufgrund von Tötungsfantasie auf Pensionistin mit Klappmesser los. Das Opfer hatte letztlich mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen.
Die Polizei riegelte den Friedhof nach der Bluttat ab

Zusammenfassung

  • Am Wiener Straflandesgericht beginnt der Mordprozess gegen eine 14-Jährige, die am 23. Februar am Friedhof Baumgarten eine ihr unbekannte 64-Jährige mit einem Klappmesser getötet haben soll.
  • Das Opfer erlitt mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen, die Jugendliche machte nach der Tat Fotos vom Leichnam, verschickte diese und gestand später per Notruf.
  • Laut Gutachten war die 14-Jährige zurechnungsfähig, zugleich sieht die Staatsanwaltschaft wegen hoher Rückfallgefahr auch eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum vor.

Am Wiener Straflandesgericht wird am Mittwoch die grausame Bluttat an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten vom 23. Februar verhandelt. Beschuldigt ist eine 14-Jährige, aufgrund von Tötungsfantasien die ihr völlig unbekannte Frau mit einem Klappmesser getötet zu haben. 

Das Mädchen soll mehrfach auf die 64-Jährige eingestochen haben, sie verstarb noch am Tatort. Die Jugendliche, die in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung lebte, hatte die Tatwaffe kurz zuvor gekauft.

Mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen

Die 14-Jährige ging von hinten auf die Pensionistin los. Am Ende hatte das Opfer mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen, vor allem im Kopf- und Halsbereich. Danach machte die Jugendliche, die vor der Tat Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen hatte, noch Fotos vom Leichnam und schickte sie an mehrere Personen. 

Zurück in ihrer betreuten WG wählte sie den Notruf und gestand die Tat. Laut Gutachten war die 14-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Borderline

Aufgrund ihrer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus geht von der Jugendlichen allerdings große Gefahr aus, erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen zu begehen. Es wurde vonseiten der Staatsanwaltschaft zusätzlich die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt.

Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wird der Fall nicht vor einem Geschworenen-, sondern vor einem Schöffengericht verhandelt. Im Saal herrscht Film- und Fotografierverbot.

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