Mord-Urteil ist bei Juristen umstritten

Mord-Urteil ist bei Juristen umstritten
Vorsätzliche Tat? Lange Haft nach Unfall mit zwei Toten – Strafverteidiger sehen Auswirkungen auf andere Fälle

Der 34-jährige Christopher K. wollte nicht mehr. Er startete mit 2,3 Promille sein Auto, um eine Hausmauer zu finden und seinem Leben ein Ende zu bereiten. Mit 102 km/h raste er durch die Wiener Cumberlandstraße – und rammte von hinten eine Vespa. Kurz vor dem Aufprall stieg der Wiener noch auf die Bremse. Doch die beiden Männer am Moped wurde Dutzende Meter weit weggeschleudert und waren auf der Stelle tot.

Vergangenen Montag wurde Christopher K. wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt; nicht rechtskräftig – der KURIER berichtete. Auch über die Besonderheit des Falles: Denn noch nie zuvor ist in Österreich ein Unfall als Mord gewertet worden. Das Urteil sorgt bei Strafverteidigern für helle Aufregung. Oder wie es Verteidiger Philipp Winkler formuliert: „Wo fängt das an, wo hört es auf?“

Die Geschworenen hatten mit 7:1 Stimmen entschieden. Sie sahen den Eventualvorsatz als gegeben an. Also, dass der Mann es für ernstlich möglich gehalten hat, die Männer zu töten und sich damit abgefunden hat.

Tatsächlich gab der Angeklagte an, das Moped schon lange vorher gesehen zu haben. Nicht allerdings, dass der Mopedlenker vor ihm abbiegen wollte und deshalb auf dieselbe Spur wechselte.

„Kein Vorsatz“

Manfred Ainedter, Präsident der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger nennt das Urteil „problematisch“. „Ich halte die Verurteilung für falsch, ich kann keinen Vorsatz erkennen.“ Winkler wiederum sieht mögliche Auswirkungen in anderen Fällen: „Was, wenn ein Taxifahrer mit hohem Fieber fährt und einen tödlichen Unfall verursacht – ist das dann auch ein Mord? Oder wenn ein Drogendealer einem Süchtigen eine größere Menge verkauft und dieser dann an einer Überdosis stirbt?“ Er sieht das Problem vor allem im Spielraum, den der Eventualvorsatz lässt. „Den interpretiert jeder anders.“

Strafrechtsexperte Helmut Fuchs sieht dieses Problem nicht. „Beim Eventualvorsatz muss schließlich nachgewiesen werden, dass in der konkreten Situation daran gedacht und in Kauf genommen wurde, dass jemand sterben kann.“

Winklers Beispiel mit den Drogendealern allerdings hält er (in einer abgewandelten Annahme) für realistisch. „Ein Dealer, der wissentlich verunreinigte Ware verkauft und dem klar ist, dass das eine große Gefahr ist – das geht in diese Richtung.“ Dass der Eventualvorsatz „nicht so scharf“ definiert ist, gibt er zu. „Aber nur eine gezielte Tat als Mord zu qualifizieren – das wäre mir zu eng.“

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