Mann zu Tode geprügelt: "Er hat keine Stimmen gehört, das war seine freie Entscheidung"
Mordprozess am Landesgericht
Nur wenige Sekunden dauerte das Video, das im Saal 203 im Wiener Landesgericht am Dienstag abgespielt wird. Einige Zuseher wenden sich ab, zu grausam sind die Bilder. Ein Mann liegt blutüberströmt am Boden, er ist bewusstlos.
Ein anderer Mann tritt viermal mit voller Wucht gegen seinen Kopf, beschimpft ihn. Zu hören ist die Stimme des Angeklagten: „Du wolltest mich abstechen, du Bastard“, sagt er.
Dieses Video führte die Ermittler im Vorjahr über eine anonyme Hinweisgeberin zu dem 22-jährigen Angeklagten, der am Dienstag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen wurde. Mit schwarzem Hemd und gesenktem Kopf sitzt der 22-Jährige vor dem Richter.
Tödliche Fußtritte mit Handy gefilmt
Die brutale Attacke, weswegen sich der junge Mann verantworten musste, spielte sich in der Nacht auf den 15. Mai des Vorjahres ab. Der Angeklagte war mit Freunden unterwegs und machte sich gegen Mitternacht auf den Heimweg. In der Grenzackerstraße in Favoriten bemerkte er sein späteres Opfer – ein 27-Jähriger, der an Schizophrenie litt und deshalb oft nachts draußen war, wie die Staatsanwältin Julia Kalmar ausführte.
Der 22-Jährige ging auf sein Gegenüber los und brachte ihn zu Boden. „Als das Opfer blutüberströmt und regungslos vor ihm lag, hat er sein Handy herausgenommen und es gefilmt. Mit voller Wucht hat er ihm dann vier Tritte gegen den Kopf versetzt“, schilderte Kalmar.
Für Psychiater Tat "nicht erklärbar"
Von den brutalen Schlägen dürfte das Opfer nichts mehr mitbekommen haben, führte die gerichtsmedizinische Gutachterin aus. Das Opfer erlitt mehrere Brüche im Schädel- und Gesichtsbereich sowie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Der 27-Jährige starb wenige Tage nach der Attacke im Meidlinger Unfallkrankenhaus.
Am Landesgericht ist ein 22-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er einen ihm völlig unbekannten 27 Jahre alten Mann attackiert und zu Tode getreten hatte.
Konfrontiert mit den Vorwürfen, sagte der Angeklagte am Dienstag aus, dass er sich das alles nicht erklären könne. „Mir tut es unendlich leid“, betonte der ansonsten sehr wortkarge 22-Jährige. Ob er glaube, dass mit ihm alles in Ordnung sei, fragte ihn der vorsitzende Richter Stefan Apostol. „Nein“, antwortete dieser.
"Zurechnungsfähig, aber schwere Persönlichkeitsstörung"
Dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann zufolge war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, leide aber an einer schweren Persönlichkeitsstörung. „Er ist völlig empathiebefreit und setzte gezielte, rationale Handlungen gegen ein Zufallsopfer“, erklärte der Sachverständige. Es handle sich dabei um sadistisch-narzisstisches Verhalten. Die Tat sei „nicht erklärbar“. „Es gibt Phänomene in Menschen, da muss man sich hinstellen und sagen: die sind so.“
Einweisung in forensisch-therapeutischem Zentrum
Deshalb sprach sich Hofmann auch für die Unterbringung des 22-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum aus. Das Schwurgericht entschied sich schließlich für lebenslange Haft. „Der Angeklagte hat aus Mordlust getötet“, so der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Verteidiger Werner Tomanek legte lediglich gegen das Strafausmaß Rechtsmittel ein.
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