Tochter missbraucht: „Er war wie ein zweiter Vater für mein Kind“
Der Mann machte Fotos von dem Mädchen in Unterwäsche.
Beim Dartspielen haben sich der Angeklagte und Frau S. (Name geändert) kennengelernt, vor 15 Jahren. Seitdem habe man sich unterstützt, sie habe ihm finanziell geholfen, er ihr mit den Kindern, schildert die Mutter von zwei jungen Mädchen am Mittwoch vor Gericht.
Der Mann, dem sie über Jahre ihre Kinder anvertraut hatte, wurde nun wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, geschlechtlicher Nötigung und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, acht Monate davon unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Fotos auf Kamera "vergessen"
Der Angeklagte soll auch Fotos des Mädchens in Unterwäsche bzw. Bikini gemacht haben. Daran wollte sich der 47-Jährige am Mittwoch vor dem vorsitzenden Richter Andreas Böhm aber nicht mehr erinnern: „Ich habe Epilepsie, da vergesse ich Sachen. Als ich die Fotos auf meiner Kamera gesehen habe, habe ich sie sofort gelöscht“, sagte der Angeklagte.
Vorwürfe abgestritten
Die Übergriffe passierten zwischen den Jahren 2022 und 2024. Zu den Vorwürfen bekannte sich der 47-Jährige nicht schuldig, konnte aber gleichzeitig die Mutter der zwei Mädchen nicht ansehen, als sie vor Gericht als Zeugin aussagte. Es habe Monate gedauert, bis sich ihre Tochter ihr anvertraut habe, schildert Frau S. „Sie hat mir gesagt, es wurde ihr verboten, mit der Mama zu reden“, berichtet die Frau.
Nach und nach habe ihre damals siebenjährige Tochter ihr von den verstörenden Handlungen erzählt, die der Angeklagte an ihr vorgenommen habe. Während sie erzählt, bricht die Frau in Tränen aus: „Das kann eine Siebenjährige alles gar nicht wissen.“ Sie habe den Beschuldigten daraufhin auf WhatsApp damit konfrontiert. „Es tut mir leid, ich fühle mich eh schlecht deswegen“, antwortete ihr der 47-Jährige damals.
Frau S. erstattete Anzeige, die Siebenjährige wurde daraufhin einvernommen. Ihre Aussagen wurden am Mittwoch vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen. Seit den Übergriffen wir die heute Neunjährige psychologisch betreut. Über die Taten spricht sie nicht.
6.000 Euro Schmerzengeld
6.000 Euro Schmerzengeld forderte der Privatbeteiligtenvertreter der Familie für das Kind, die von Richter Böhm auch zugesprochen wurden. Für ihn stehe außer Zweifel, dass das Kind die Wahrheit gesagt hat, betont der Richter. „Derartiges kann sich ein Kind nicht ausdenken, so etwas muss es erlebt haben.“
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, unter anderem Hilfe und Informationen bei folgenden Adressen:
- Frauen-Helpline: online unter frauenhelpline.at und telefonisch unter 0800-222-555
- Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF): online unter aoef.at
- Frauenhaus-Notruf: unter 057722
- Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217
- Polizei-Notruf: 133
Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Auf der Webseite finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.