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Prozess in Wien: 47-Jähriger lockte Mädchen in Online-Falle

Mann soll drei unmündige Mädchen über Instagram kontaktiert und zu Missbrauchshandlungen verleitet haben.
Schriftzug „Landesgericht für Strafsachen Wien“ an einer Gebäudewand mit Fenster und Fassade im Hintergrund.

Zusammenfassung

  • 47-Jähriger wegen Cyber-Grooming in Wien angeklagt.
  • Drei unmündige Mädchen zu Missbrauchshandlungen verleitet.
  • Prozess startet am 10. Juni, bis zu zehn Jahre Haft möglich.

In Wien ist ein 47-Jähriger wegen schweren Cyber-Groomings angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwischen Mai und Dezember 2024 drei unmündige Mädchen online kontaktiert und zu sexuellen Handlungen verleitet zu haben.

Laut Anklage soll der Mann seine Opfer über Instagram gefunden haben. Er habe gezielt nach jungen Mädchen gesucht und Kontakt aufgenommen, sobald diese öffentliche Live-Streams starteten. Dabei gab sich der 47-Jährige als 13-jähriges Mädchen aus und erschlich sich das Vertrauen der Kinder.

In der Folge soll er die Betroffenen dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen, sich dabei zu filmen oder zu fotografieren und ihm das Material zu übermitteln. Eine 13-Jährige sowie zwei zu Beginn der Tathandlungen zwölfjährige Mädchen sollen betroffen sein.

Zu mindestens 40 Angriffen soll es laut Anklage gekommen sein. In weiteren Fällen soll der Angeklagte auch von einer Zwölfjährigen zusätzliche Aufnahmen verlangt und sie unter Druck gesetzt haben.

Der Mann wurde ausgeforscht und Ende Juni 2025 festgenommen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Datenträger sichergestellt, auf denen sich tausende Dateien mit bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial befanden. Der 47-Jährige befindet sich seit fast einem Jahr in U-Haft.

Die Anklage lautet auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, Besitz und Verbreitung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial sowie versuchte geschlechtliche Nötigung. Ein Teil des Materials soll im Darknet hochgeladen worden sein.

Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Mann eine „verfestigte pädosexuelle Deviation“, die als schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung eingestuft wird. Demnach bestehe die Gefahr weiterer strafbarer Handlungen.

Der Prozess gegen den 47-Jährigen beginnt am 10. Juni am Wiener Landesgericht und ist auf mehrere Stunden angesetzt. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

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