Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

Landesgericht Wien: Vater wegen Missbrauchs an Sohn angeklagt

Anklage wirft 37-Jährigem wiederholten Missbrauch des eigenen Sohnes und eines Neffen vor. Angeklagter behauptet, unmündiger Sohn habe ihn unter Druck gesetzt.
Schriftzug „Landesgericht für Strafsachen Wien“ an einer Gebäudewand mit Fenster und Fassade im Hintergrund.

Schwere Vorwürfe sind am Donnerstag am Wiener Landesgericht gegen einen 37-jährigen Mann verhandelt worden: Die Staatsanwältin warf ihm vor, wiederholt seinen eigenen Sohn sexuell missbraucht zu haben.

Zum Zeitpunkt der inkriminierten Übergriffe war der Bub sechs bis zehn Jahre alt, berichtet die APA. Auch an einem Neffen soll der Angeklagte geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben, als dieser noch zur Volksschule ging. Seine unmündige Nichte soll er mehrfach im Intimbereich berührt haben.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Während der Angeklagte und sein Verteidiger Daniel Strauss die Anschuldigungen als an den Haaren herbeigezogen zurückwiesen, sprach die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung von "detaillierten und glaubwürdigen Schilderungen" der drei Kinder. Die Verantwortung des 37-Jährigen nannte sie dagegen "bloße Schutzbehauptungen".

Laut Anklage soll es von 2019 bis April 2023 mehrfach zu Oralverkehr mit dem Sohn und weiteren Handlungen gekommen sein, die den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen erfüllen. In Bezug auf den Neffen sind Übergriffe zwischen 2020 und 2021 inkriminiert. Teilweise soll der Vater bzw. Onkel mit beiden Buben gemeinsam sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

"Ich hab sie nie sexuell angefasst"

"Das stimmt alles nicht. Um Gottes Willen nein. Ich hab sie nie sexuell angefasst", versicherte der bisher Unbescholtene einem Schöffensenat. Sein Sohn habe ihn einmal "beim Masturbieren erwischt" und ihm gedroht, das der Großmutter zu erzählen, die das Obsorgerecht für den Buben hat und bei der dieser auch lebt. Um die Konfrontation mit der Mutter seiner Lebensgefährtin zu vermeiden, die ihn "nie gemocht" habe, habe er seinem Sohn eine teure Pokemon-Karte ge- und damit sein Schweigen erkauft.

"Dann wollte er auch noch einen Wellensittich", schilderte der Angeklagte. Das habe er abgelehnt. Da habe sein damals zwölf Jahre alter Sohn erklärt: "Wenn du mir den Wellensittich nicht kaufst, sag ich der Oma, dass du mich angegriffen hast."

Sohn habe früh Pornos geschaut

Dazu sei es dann auch gekommen. "Ich denke, er hat das aus dem Internet", erklärte sich der Vater. Sein Sohn habe schon früh TikTok-Clips konsumiert und "Pornos geschaut". Verteidiger Strauss bezeichnete den Sohn seines Mandanten als "hochauffälliges Kind" mit einer "Tendenz zur Manipulation und Lügenhaftigkeit".

Sowohl der Sohn als auch die beiden anderen laut Anklage Betroffenen wurden im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch als Zeugen vernommen und gutachterlich befragt. Der erste Gutachter habe die Kinder "massiv suggestiv befragt", sagte der Verteidiger. 

Klare Hinweise für Falschaussagen

Ein zweiter Gutachter habe in seiner Expertise festgestellt, "dass diese erste Befragung nicht lege artis war. Gerade Kinder sind sehr empfänglich für Suggestion." Der auf Sexualstraftaten spezialisierte forensische Psychiater Frank Urbaniok, der in diesem Fall ebenfalls beigezogen wurde, habe dann "klare Hinweise für Falschaussagen" der angeblichen Opfer gefunden, gab Strauss zu bedenken.

"Er war nie mit den Kindern allein", verwies der Verteidiger auch noch darauf, dass der Angeklagte gar kein sogenanntes Gelegenheitsverhältnis gehabt hätte, um sich an den Buben zu vergehen und dem Mädchen viel zu nahe zu kommen. 

Kein Material mit Kindesmissbrauchsdarstellungen

Bei einer Hausdurchsuchung, die nach Einbringen der Anzeige durchgeführt wurde, habe man bei seinem Mandanten kein Material mit Kindesmissbrauchsdarstellungen entdeckt, was gegen eine pädophile Veranlagung spreche. Der 37-Jährige lebe außerdem nach wie vor in einer aufrechten Beziehung mit der Mutter seines Sohnes.

Telefongespräch aufgezeichnet

Ausführlich erörtert wurde in der Verhandlung, laut APA, ein rund zehnminütiges Telefonat, das der Sohn im Juni 2023 mit dem Angeklagten geführt und aufgezeichnet hatte. "Wenn du es zugibst und dich entschuldigst, dann (...) zeigen wir dich nicht an", schlägt der zu diesem Zeitpunkt Elfjährige dem Vater vor. Und weiter: "Willst du, dass ich dich rette oder nicht?" 

Nach längerem Hin und Her steigt der Vater dann insofern auf das Ganze ein, als er zunächst sagt: "Es tut mir so weh im Herzen. Ich kann es nicht aussprechen." "Du musst es aber. Sonst zeig ich dich bei der Stofftier-Polizei an", hält dem der Elfjährige entgegen. "Es ist alles passiert, wie du gesagt hast. Es tut mir alles innig vom Herzen leid", reagiert daraufhin der Vater.

Das sei kein Schuldeingeständnis, betonte der Angeklagte. "Ich hab' ihm gesagt, was er hören wollte. Aber ich hab' das nicht gemacht." Er habe "gewollt, dass die ganze Lügen aufhören".

Verhandlung wurde vertagt

 Bevor es zur Anzeige kam, hatte sich der Vater auch auf einen Deal mit seinem unmündigen Sohn eingelassen. Er verpflichtete sich, diesem monatlich 500 Euro zu bezahlen, was sogar per Vertrag festgehalten und notariell beglaubigt wurde. Er habe gedacht, "dass damit die Anschuldigungen aufhören", erklärte der 37-Jährige.

Die Verhandlung wurde zur ergänzenden Beweisaufnahme vertagt. Beim nächsten Termin werden die Angaben der drei Kinder und die Sachverständigengutachten erörtert.

Kommentare