Lange Jahre funktionierte das ohne Probleme. Dann kam Corona. Lockdown eins, Lockdown zwei, Lockdown soft, Eintrittsbeschränkungen, Abstandsregeln. Die Gästezahlen brachen entsprechend ein. Und Mieter Querfeld zahlte nur mehr einen Teil der Miete. Insgesamt 471.000 Euro will die Wlaschek-Stiftung daher einklagen.
Das lässt die Gegenseite so nicht stehen. Querfeld – er wird von Anwalt Alfred Nemetschke vertreten – legt Monatszahlen vor, wie stark der Umsatz zurückgegangen ist. Im Vergleich Mai 2019 (also vor der Pandemie) zu Mai 2021 waren das sogar 79 Prozent, im September waren es 16 Prozent weniger.
"Wenn das Lokal voll ist ... was sprechen Sie da von Pandemie?", fragt Ton. "Voll ist es vielleicht am Sonntag um 10.45 Uhr. Aber nicht um 22.41 Uhr", sagt Querfeld. Die Touristen fehlen nach wie vor.
Nun müssen sämtliche Corona-Monate unter Berücksichtigung der jeweils damals geltenden Regeln aufgedröselt werden. Und das für jeden von Querfeld gemieteten Raum. Dem Vorschlag eines gerichtlichen Lokalaugenscheins noch am selben Tag kann die Richterin nichts abgewinnen. "Dann können wir auch das Lager besichtigen, bevor die Sachen weggeräumt werden", argumentiert Anwältin Welser. "Was sollen wir wegräumen?", ist Anwalt Nemetschke irritiert. "Wir sind ja nicht das Finanzministerium."
Die Richterin gibt die Hoffnung nicht auf, dass man vielleicht doch noch eine außergerichtliche Einigung findet. Doch nach zwei Stunden Hickhack zwischen den Prozessgegnern ist auch sie mit ihrem Latein am Ende, sie gibt nur zu bedenken: "Es schwebt auch eine Räumungsklage über dem Ganzen".
"Dann ist das Landtmann weg", sagt auch Anwältin Welser. "Das ist Ihr Wunsch, dass Sie uns das wegnehmen wollen", wird Betreiber Querfeld emotional.
Im nächsten Jahr sehen sich die Prozessgegner wieder. Fortsetzung ist am 4. Februar.
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