Messerattacken: Negativer Bescheid einen Tag nach Tat

Ein Unbekannter hat auf der Praterstraße beim U- Bahnaufgang Nestroyplatz auf eine dreiköpfige Familie eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt. Wien, am 07.03.2018.
Verfahren des verdächtigen Afghanen hätte schneller erledigt werden können.

Er war wegen Drogendelikten in Haft und hat eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland beantragt. Warum also ist Jafar S. (23), der in der Vorwoche in der Praterstraße ein Ehepaar und dessen Tochter mit einem Messer und wenig später am Praterstern auch einen Landsmann aus Afghanistan attackiert haben soll, noch in Österreich? Und wäre eine Schubhaft im Anschluss an seine Haftstrafe möglich gewesen?

Asylexperten, die der KURIER befragte und die nicht genannt werden möchten, sind sich uneinig. Die einen sagen: Ein mehrmals straffällig gewordener Asylwerber hätte sehr wohl in Anschlussschubhaft genommen werden können. Andere sagen: Eine Anschlussschubhaft während eines laufenden Asylverfahrens ist praktisch unmöglich. Auch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) erklärte am Mittwoch, dass eine Anschlussschubhaft "derzeit rechtlich nicht möglich" sei (Kickl verwies auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom Oktober 2017, Anm.) und kündigte eine Gesetzesverschärfung an: "Wir werden eine rechtliche Möglichkeit der Anschlussschubhaft bei straffälligen Asylwerbern schaffen. Die entsprechenden legistischen Schritte sind bereits in Ausarbeitung." Nachsatz: "Wenn Asylwerber in Haft sind, muss das Verfahren schnellstens zu Ende gebracht werden."

Fast-Track-Verfahren

Wie der KURIER recherchierte, dürfte das auch bei Jafar S. der Fall gewesen sein: Zweieinhalb Jahre lief das Asylverfahren des Afghanen, der 2015 nach Österreich gekommen war. Am 8. März – just einen Tag nach der Tat – wurde sein Verfahren negativ beschieden. Doch bei Jafar S. wäre auch schon vorher ein beschleunigtes Asylverfahren möglich gewesen: "Es gibt sehr wohl schon Regelungen, um in Fällen von Kriminalität ein Asylverfahren sehr rasch zu führen und gegebenenfalls mit einer Abschiebung umzusetzen", sagt der auf Asyl spezialisierte Anwalt Georg Bürstmayr. Werden Asylwerber straffällig, können ihre laufenden Verfahren vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) prioritär, als sogenannte "Fast-Track"-Verfahren, behandelt werden. Je nach Schwere des Delikts kann das auch zu Abschiebungen führen. Dazu hätten die Drogendelikte von Jafar S. bereits wohl ausgereicht. Auch Kickl attestierte den Beamten am Freitag "Kommunikationsprobleme". Das BFA habe nicht zeitgerecht reagiert, als die Justizanstalt Klagenfurt im Dezember Kontakt aufnahm.

Der tatverdächtige Jafar S. ist indes nach einem Suizidversuch und einem Angriff auf Justizwachebeamte auf der Baumgartner Höhe in psychiatrischer Behandlung. Bei seiner Einvernahme gab er an, die beiden Klappmesser am Tag der Tat um jeweils zehn Euro bei einem Straßenhändler in der Niederhofstraße in Wien-Meidling gekauft zu haben. S. gab an, dass er sich mit diesen "selbst Schmerzen zufügen" wollte. "Er hat erzählt, dass er die Tat auf die Familie bereut", sagt seine Anwältin Astrid Wagner.

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