AKH

MedUni-Rektor fordert, dass seine Ärzte länger arbeiten dürfen

Müller: "Fordern Spezialgesetz für die Universitätskliniken"
Bei 48 Stunden pro Woche bleibe an den Uniklinken zu wenig Zeit für Forschung und Lehre.

Es war eine schwere Geburt: Über Monate zog sich in Wien das Gezerre um die Umsetzung Arbeitszeit-Verkürzung für Spitalsärzte. Seit Jahresbeginn dürfen sie per Gesetz nur mehr durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Nur im Rahmen einer bis 2021 befristeten Ausnahmeregelung sind weiterhin 60 Stunden erlaubt.

Jetzt dürfte die Debatte um die Ärzte-Arbeitszeit neu aufflammen. Markus Müller, der neue Rektor der Wiener MedUni, fordert im KURIER-Gespräch eine Änderung des erst im Vorjahr beschlossenen Gesetzes. "Gegenüber den normalen Versorgungsspitälern fühlen wir uns ungleich behandelt, weil wir als Uniklinik neben der Behandlung der Patienten mit Forschung und Lehre noch zwei weitere Aufgaben haben", klagt der Rektor. Laut Universitätsgesetz sollen 30 Prozent der Arbeitszeit dafür aufgewendet werden. Wenn spätestens 2021 alle Ärzte nur mehr 48 Stunden arbeiten, blieben somit nur rund 32 Stunden für die Patientenversorgung übrig.

Spezial-Gesetz

"Wir fordern daher eine Spezial-Gesetzgebung für die Unikliniken, wonach die dortigen Ärzte auch nach 2021 60 Stunden arbeiten dürfen. Diese zusätzlichen zwölf Stunden sollen dann für Forschung und Lehre reserviert sein." Bedarf scheint vorhanden zu sein: Bis jetzt hat sich die Hälfte der AKH-Ärzte für die befristete 60-Stunden-Variante entschieden.

In anderen Ländern gebe es schon unbefristete Sonderregelungen für Unikliniken, sagt Müller. Sie seien auch durch die EU-Richtlinie gedeckt, die das heimische Gesetz erst erforderlich machte. "Es ist schon merkwürdig: Erst hat man sich bei der Umsetzung zehn Jahre Zeit gelassen, dann entschloss man sich zu einer überschießenden Regelung."

Ähnlich sieht das auch Martin Andreas, Betriebsrat der AKH-Ärzte. "Es soll nicht so sein, dass für Forschung und Lehre nur Zeit in der Freizeit übrig bleibt." Er will aber zunächst abwarten, wie die für das AKH getroffene aktuelle Betriebsvereinbarung in der Praxis funktioniert.

"Wir haben die Forderung auf der Agenda", heißt es im Wissenschaftsministerium. Das bestehende Gesetz werde der Situation an den Unikliniken nicht gerecht. Eine Änderung sei aber erst mittel- bis langfristig ein Thema.

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