Mann in Wien-Favoriten starb nach Wodka-Konsum: Bekannter festgenommen
Nach dem übermäßigen Konsum von Alkohol ist am Freitagabend ein 36-Jähriger in Wien-Favoriten gestorben. Der Pole hatte sich mit einem 63-jährigen Bekannten in der Wohnung eines 60-Jährigen getroffen und dort reichlich Wodka getrunken. Am Abend kippte er aus dem Sessel, der 60-Jährige verständigte später den Notruf. Der 63-Jährige wurde wegen unterlassener Hilfeleistung vorläufig festgenommen. Er hatte 2,44 Promille, der 60-Jährige gar fünf Promille.
Die bisherigen Erkenntnisse basieren auf den Aussagen des stark betrunkenen 60-Jährigen, der festgenommene Bekannte hat sich bisher gegenüber der Polizei nicht geäußert. Laut dem Älteren haben sich die drei Polen am Vormittag in seiner Wohnung in der Weldengasse getroffen. „Sie haben unter Tags vier bis fünf Wodkaflaschen getrunken“, berichtete Polizeisprecher Marco Jammer. Schließlich kippte der 36-Jährige aus dem Sessel und blieb am Boden liegen. Zuerst hätten seine beiden Bekannten angenommen, er würde schlafen, als er sich überhaupt nicht mehr bewegte, wählte der 60-Jährige gegen 19.00 Uhr den Notruf. Er gab an, dass sein Freund tot ist.
Keine äußeren Verletzungen
Als die Einsatzkräfte in die Wohnung kamen, stellten sie bereits eindeutige Todeszeichen fest. Der Mann dürfte schon mehrere Stunden tot gewesen sein. Offensichtliche äußere Verletzungen wies der 36-Jährige keine auf. De Ermittler regten eine gerichtliche Obduktion an.
Der 63-Jährige wurden wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung vorläufig festgenommen. Er machte keine Angaben und ist in Wien nicht gemeldet. Der 60-jährige Wohnungsmieter wurde angezeigt. Der angegebene Sachverhalt, dass der 36-jährige nach dem übermäßigen Alkoholkonsum gestorben ist, ergibt für die Ermittler „ein schlüssiges Bild“, erläuterte Jammer. Die beiden Männer sollen noch am Samstag einvernommen werden - sobald es ihr Alkoholisierungsgrad zulässt.
Das Strafgesetzbuch sieht für das Delikt der unterlassenen Hilfeleistung eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze vor. Hat die Unterlassung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge, dann droht eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze, sofern die Hilfeleistung dem Täter zumutbar ist.
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