Mädchen aus Extasy geschleudert: Bericht der MA 36 liegt vor

Mädchen aus Extasy geschleudert: Bericht der MA 36 liegt vor
Die Sachverständige gehen von menschlichem Versagen aus. Die Polizei führt zwei Beschuldigte.

Halloween wurde für die elfjährige Alia zum Grauen. Im Extasy – einem Fahrgeschäft im Prater – wurde das Mädchen aus der fahrenden Gondel und gegen die Wand geschleudert. Die Marokkanerin hatte sich Prellungen, Abschürfungen und einen Knöchelbruch zugezogen. Sie musste von der Wiener Berufsrettung ins Donauspital gebracht werden.

Die Wiener Polizei leitete Ermittlungen ein. Die Magistratsabteilung 36, die für die Bewilligung dieser Fahrgeschäften zuständig ist, wurde damit beauftragt, die Anlage zu überprüfen. Laut KURIER-Informationen liegt das Ergebnis mittlerweile vor. "Der Prüfbericht erging an die LPD Wien", bestätigt Leiter Dietmar Klose.

Das Fazit der Sachverständigen: Menschliches Versagen löste den Unfall aus. Bei der Begehung im November wurden keine technischen Mängel festgestellt. Die Experten kommen zu dem Schluss, dass der Letztverantwortliche, in diesem Fall der sogenannte „Operator“, die Fahrgäste besser kontrollieren hätte müssen. Die Elfjährige war einfach mit dem Rucksack in das Fahrgeschäft spaziert. „Der Rucksack war zwischen den Sitzen eingeklemmt“, heißt es darin. Der Mann soll sich nicht an die Bedienungsanleitung gehalten und kontrolliert haben, ob alle Bügel eingerastet waren. Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen.

Betreiber sieht das anders

Als Beschuldigte werden die Betreiber, Kolnhofers Vergnügungsbetriebe, sowie der „Operator“ geführt. Beide wurden noch nicht einvernommen. Es droht eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, bei der eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten vorgesehen ist.

"Die Kolnhofers Vergnügungsbetriebe stehen bezüglich des Extasy-Vorfalls in laufendem Kontakt mit der Behörde. Im Sinne der Kundensicherheit sind Kolnhofers Vergnügungsbetriebe daran interessiert, den Vorfall voll umfänglich aufzuklären", heißt es vom Betreiber. Weiters wird darauf hingewiesen, dass sie „nicht die Auffassung der vorliegenden Niederschrift“ teilen. Man sei „bemüht, die Diskrepanzen in den nächsten Wochen mit der MA 36 abzuklären“.

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