Machtkampf um soziale Wohnungen
Der Konflikt um die Zukunft der gemeinnützigen Wohnbauvereinigung GFW (vormals WBV-GÖD) spitzt sich zu. Immer mehr Stellen kommen zum Schluss, dass der Verkauf des Bauträgers mit seinen 3000 Sozialwohnungen an einen privaten Unternehmer aus dem Umfeld des Immo-Investors Michael Tojner nicht korrekt war. Tojner sorgte wiederholt aufgrund seines Heumarkt-Projekts und anderer umstrittener Immo-Deals für Schlagzeilen.
Zur Vorgeschichte: Über Zwischenschritte wurde im Vorjahr der einstmalige Bauträger der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst an die Christian Hosp Beteiligungs GmbH veräußert. Der Deal sorgte aus zwei Gründen für Aufregung: Laut Revisionsverband der gemeinnützigen Bauvereinigungen sei die GmbH von Tojners Geschäftspartner Hosp unter dem überwiegenden Einfluss von Personen aus dem Baugewerbe, weshalb gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) der Erwerb eines gemeinnützigen Bauträgers nicht zulässig sei.
Weiters wurde unterlassen, eine Genehmigung für den Kauf bei der zuständigen Landesbehörde MA 50 einzuholen. Eine solche sei aber gemäß § 10a WGG notwendig gewesen. Das ergab auch eine Klarstellung des Gesetzes, die im April von ÖVP und FPÖ im Nationalrat beschlossen wurde.
Um die drohende Rückabwicklung des Kaufs noch zu verhindern, setzte daraufhin in der WBV-GFW hektische Betriebsamkeit ein. Am 17. Mai stellte der erst kurz davor auf Betreiben von Hosp eingesetzte neue Geschäftsführer Christoph Schäffer gemeinsam mit Hosp bei der MA 50 einen Antrag auf eine nachträgliche Genehmigung des Kaufs.
Diese holte daraufhin Gutachten ein, unter anderem beim Revisionsverband, der abermals zu einem eindeutigen Urteil kam: Gemäß § 10a WGG sei „eine Vereinbarung über den Anteilserwerb rechtsunwirksam, falls die Landesregierung diesem nicht zustimmt.“ Der Erwerber werde ohne diese Zustimmung nicht Gesellschafter, heißt es in dem Schreiben vom 15. Juni, das dem KURIER vorliegt. Ein Geschäftsanteil könne nur übertragen werden, wenn dieser rechtsgültig erworben wurde, was aber eben nicht erfolgt sei, heißt es weiter im Zusammenhang mit der Transaktion an Hosps GmbH.
Die Anteilsübertragung sei „absolut nichtig“, lautet auch die Stellungnahme des Finanzamts, wie die Presse berichtete.
Jeder gegen jeden
Indes tobt innerhalb der WBV-GFW ein Machtkampf zwischen den alteingesessenen Managern und Schäffer. Bereits am 20. April wandte sich der zweite Geschäftsführer Michael Baumgartner an die MA 50 und forderte genau das Gegenteil von Schäffers Bestrebungen, nämlich die Rückabwicklung des Verkaufs – und drohte mit Amtshaftungsansprüchen.
Die WBV-GFW nehme den Standpunkt ein, dass die Genehmigungen der Anteilsübertragungen an Hosps GmbH „nicht erteilt werden können“, heißt es in dem Schreiben, das dem KURIER vorliegt. Er, Baumgartner, werde einen derartigen Antrag nicht stellen. Einen allfälligen Antrag Schäffers erklärte er im Voraus für absolut nichtig. Laut Baumgartner sei mit der WGG-Klarstellung eindeutig determiniert, dass Hosps GmbH „niemals Eigentümerin der WBV-GFW war“. Somit sei auch Schäffers Bestellung zum Geschäftsführer nichtig.
In einer Beantwortung einer FPÖ-Anfrage hat Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal angekündigt, dass die Landesregierung darüber abstimmen werde, ob der Verkauf des Wohnbauträgers rückabgewickelt wird.
Das ruft die FPÖ auf den Plan. Eine solche Abstimmung sei rechtlich unzulässig, da laut den vorliegenden Gutachten der Verkauf ohnehin nichtig sei. So sieht das auch der Revisionsverband.
Laut einer Gaal-Sprecherin werde es sehr wohl zur Abstimmung kommen. Sobald noch ausständige weitere Stellungnahmen vorliegen, werde es „voraussichtlich im Herbst“ zur Entscheidung der Landesregierung kommen.
FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl fordert indes die Überprüfung der Rolle der MA 50 und deren Leiter Dietmar Teschl in der Causa.
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