Laut Gutachten stören Bagger die Ziesel nicht

Geschätzte 200 Ziesel leben beim Stammersdorfer Heeresspital
Im April dürften beim Stammersdorfer Heeresspital die Bauarbeiten beginnen

Wie es aussieht, sind die Tage der Ruhe für die Ziesel beim Stammersdorfer Heeresspital endgültig gezählt. Nach Beendigung ihres Winterschlafs dürften mit April die Bagger auffahren, um mit der Errichtung der ersten 130 (von 950) Wohnungen zu beginnen.

2016 konnten sich die rund 200 streng geschützten Nager noch ein Mal in den Winterschlaf retten. Denn bis zu diesem hatten Kabelwerk, Donau-City und Co. nicht ausreichend untersucht, wie weit sich die Erschütterungen durch die Baumaschinen im Boden fortpflanzen würden – sprich: ob benachbarte Ziesel dadurch geweckt würden. Man hatte bloß gemessen, welche Auswirkungen ein hüpfender Arbeiter hätte.

Die Zwangspause nützten die Bauträger, um das von der Umweltschutzabteilung (MA22) geforderte Gutachten nachzureichen: Fachleute des Austrian Institute of Technology nahmen dafür ein Zieselfeld bei Mannswörth (NÖ) unter die Lupe und führte entlang einer Bahntrasse Erschütterungsmessungen durch. Die Vibrationen der Züge könnten laut Biologin Ilse Hoffmann, die in Stammersdorf für die biologische Bauaufsicht mitverantwortlich ist, mit jenen von Baumaschinen vergleichbar sein.

Aufgrund der Messungen wurde nun ein Referenzwert für den Winterschlaf der Nager festgelegt. Und bewegen sich die Erschütterungen unter diesem Schwellenwert, ist die Ruhephase der Tiere nicht gefährdet – wovon laut Hoffmann auszugehen ist. Die Bagger dürften den Winterschlaf benachbarter Ziesel nicht stören.

Messungen vor Ort

Somit dürften – Hoffmanns Zustimmung vorausgesetzt – in den nächsten Wochen die Bauarbeiten beginnen. Die MA22 schreibt allerdings permanente Erschütterungsmessungen an drei verschiedenen Stellen des Areals vor. Und sollte sich herausstellen, dass die Vibrationen während der Sommermonate Auswirkungen auf benachbarte Ziesel haben, werde ein sofortiger Baustopp verhängt, betont Hoffmann.

MA22-Chefin Karin Büchl-Krammerstätter betont, dass Baumaßnahmen "nur auf Flächen ohne Vorkommen geschützter Arten" genehmigt sind. Dies sei hier der Fall.

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