Verbotsgesetz: Urteil in Prozess um antisemitisches Posting
Das Paar muss sich in Wels vor Gericht verantworten.
Wegen eines antisemitischen Facebook-Kommentars musste sich ein 39-Jähriger am Freitag vor dem Wiener Landesgericht verantworten. „Es gab mal jemanden der die juden Vertrieben hat leider zu wenige. Des gfr..t (sic!)“: Das schrieb der Oberösterreicher – der in der Nähe von Braunau lebt – am 30. Juli 2025 unter einen Facebookbeitrag der „Zeit im Bild“, der ein Interview mit Oskar Deutsch, dem Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde zeigte. Darin ging es auch um die mangelhafte Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza mit Hilfsgütern.
„Unter diesem Video gab es über 5.000 Kommentare, darunter viel zulässige Kritik, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist“, erklärte die Staatsanwältin. „Man sollte sich halt nicht dazu hinreißen lassen, nationalsozialistischen Völkermord gutzuheißen.“
"Komplett unüberlegt"
Mit seinem Posting verstieß der zweifache Vater, der aufgrund des morgendlichen Schneechaos mit eineinhalbstündiger Verspätung bei Gericht eintraf, gegen § 3h des NS-Verbotsgesetzes – also jenen Paragrafen, der die Leugnung, Verharmlosung oder Gutheißung von NS-Verbrechen und -Völkermord unter Strafe stellt.
„Mein Mandant ist keine Gefahr für den Konsens in dieser Republik“, argumentierte Rechtsanwalt Wolfgang Kropf, der den Angeklagten vertritt. Dass der nationalsozialistische Völkermord ein Verbrechen gewesen sei, das sehe auch sein Mandant so. „Es war eine momentane Unbesonnenheit eines ansonsten unbescholtenen Bürgers.“
Wie es zu dieser Unbesonnenheit kam, erklärte der Angeklagte, der sich schuldig bekennt, so: Er habe an dem Tag mit einem syrischen und einem (vermutlich) libanesischen Kollegen gearbeitet. Diese hätten ihm unter Eindruck des Gazakrieges Fotos aus ihrer Heimat gezeigt und dabei geweint. „Das trifft einen halt. Ich bin dann am Abend nach ein, zwei Bier ins Hotel und habe da diesen Beitrag gesehen. Und da habe ich komplett unüberlegt diesen Kommentar geschrieben. Das tut mir irrsinnig leid.“
Gefährliches Halbwissen
„Was ich nicht verstehe: Was hat das mit Juden zu tun?“, will Richterin Nicole Baczak wissen. „Warum regt Sie dieser Krieg so auf? – „Weiß nicht.“ – „Worum geht es bei dem Konflikt?“ – „Kann ich nicht sagen, ich kenne mich zu wenig aus.“
Die Informationen, über die der Angeklagte in dieser Sache verfügt, sind bestenfalls als gefährliches Halbwissen einzustufen, wie sich in seiner Befragung deutlich zeigt. „Wer hat die Juden denn vertrieben?“, will Baczak in Bezug auf sein Posting wissen. „Das müsste der Adolf Hitler gewesen sein.“ – „Und wie viele Juden sind ermordet worden?“ – „Ich weiß nicht. 50.000? Oder waren es mehr?“ Da verliert Baczak kurz die Fassung. „Es waren sechs Millionen! Das steht sogar in der Anklageschrift. Sie haben ja nicht einmal Ihre Anklageschrift gelesen.“
Appell an Hausverstand
Dass der Angeklagte, wie er selbst betont, aus einer Emotion heraus gehandelt habe, will die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer so nicht stehen lassen. „Wenn man keine Abneigung gegen Juden in sich hat, kann diese auch nicht plötzlich in einer starken Emotion hervorbrechen.“ Verteidiger Kropf appelliert wiederum an den „Hausverstand“ der Geschworenen. „Wenn ich den Konsens in der Gesellschaft stören will, dann mache ich das nicht unter meinem Klarnamen.“
Nach rund einstündiger Besprechung steht das Urteil fest: Freispruch, rechtskräftig. „Aber meine persönliche Meinung: Ich würde das nicht noch einmal schreiben“, fügt die Richterin an.
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